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Online-Service Nachtarbeitsgenehmigung

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Mit diesem Online-Dienst können Sie einen Antrag auf Durchführung gewerblicher Bauarbeiten zur Nachtzeit sowie an Sonn- und Feiertagen stellen. Die Behörde prüft, ob der Einsatz lärmintensiver Geräte und Maschinen mit Blick auf § 7 Abs. 1 der 32. Bundesimmissionsschutzverordnung (32. BImSchV) genehmigungsfähig ist.

Baustelle

Nachtarbeitsgenehmigung

Im Verlauf der Online-Antragstellung benötigen Sie:

  • Ansprechpartner, Telefon fest und mobil sowie die Emailadresse der ausführenden Firma/Person
  • Die Schalldruckpegel dB(A) nach ISO 6394 der einzusetzenden Maschinen und Geräte
  • Welche Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen sind
  • Eine Immissionsprognose (Eine Berechnungshilfe finden Sie hier: Excel-Sheet)
  • Eine Begründung des überwiegend öffentlichen Interesses für die Durchführung der Arbeiten
  • Dieser Service ist gebührenpflichtig.

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Ihr Ansprechpartner bei Rückfragen:

Sachbearbeitung:
Jan Niewrzella
Telefon: 040 42840 2696
E-Mail: jan.niewrzella@bsw.hamburg.de

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