Nachtflüge am Flughafen Hamburg
Nächtliche Flugbewegungen
Der Hamburger Flughafen erzeugt durch seine innerstädtische Lage erhebliche Konflikte zwischen dem Ruhebedürfnis der Anlieger - insbesondere dem Anspruch auf Nachtruhe - und den Interessen des Wirtschafts- und Arbeitsplatzfaktors Flughafen, die sich aus dem Anspruch unserer Gesellschaft auf Mobilität ergeben.
Der räumlichen Lage des Flughafens wird bereits durch einschneidende Nachtflugbeschränkungen (im Vergleich zu den meisten anderen Flughäfen) sowie eine restriktive Handhabung von Ausnahmegenehmigungen Rechnung getragen. Flugbewegungen dürfen zwischen 6 und 23 Uhr geplant werden (für besonders laute Flugzeuge seit 1998 nur zwischen 7 und 20 Uhr bei Starts bzw. 7 und 21 Uhr bei Landungen). Das bedeutet, in der Zeit zwischen 22 und 23 Uhr – die nach der amtlichen Definition zur Nachtzeit gehört – findet regulärer Flugbetrieb statt. Darüber hinaus dürfen verspätete Linienmaschinen und verspätete Flugzeuge im regelmäßigen Pauschalreiseverkehr noch bis Mitternacht ohne Einzelausnahmegenehmigung starten und landen (sog. Verspätungsregelung).
(bsu)
Die Flugbewegungen in der Zeit zwischen Mitternacht und 6 Uhr morgens, in der außer Postflügen, medizinischen Hilfsflügen und Notfällen nur Flüge mit Einzelausnahmegenehmigung durch die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt zulässig sind, haben in den letzten Jahren deutlich abgenommen. Seit April 2003 verkehrte nur noch eine Postmaschine, seit Ende März 2008 hat die Deutsche Post die Nachtpostflüge in Hamburg ganz eingestellt.
Seit dem 1. Oktober 2001 wird auf die lärm- und gewichtsabhängigen Entgelte für Starts und Landungen zwischen 22 und 23 Uhr ein Zuschlag von 100%, zwischen 23 und 6 Uhr ein Zuschlag von 200% erhoben.
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