Formulare zu Abfalltransport und Entsorgung gefährlicher Abfälle
Die amtlichen Formulare bzw. Formularsätze
- Antrag auf Transportgenehmigung nach § 49 Abs.1, § 50 Abs.2 (KrW-/AbfG),
- Entsorgungsnachweis zur Verwertung/Beseitigung gefährlicher Abfälle (EN, SEN) nach NachwV und
- Begleitschein, Übernahmeschein (BGS, ÜS) nach NachvW
sind im Anhang der einschlägigen Verordnungen festgelegt: Transportgenehmigungsverordnung (TgV), Nachweisverordnung (NachwV) .
Die Formulare sind im Formularfachhandel erhältlich.
Hamburger Anbieter für amtliche Formulare ist die Firma
- Dössel & Rademacher
Brandstwiete 42 , D-20457 Hamburg
Telefon (040) 32 32 30-0, Telefax (040) 32 32 30-30
www.doessel-rademacher.de
Seit Einführung des elektronischen Abfallnachweisverfahrens (eANV) werden die Formulare der Nachweisverordnung im Regelfall elektronisch erzeugt und übermittelt (www.zks-abfall.de). |
Der bei Sammelentsorgung und bei Kleinmengenentsorgung vom Abfallerzeuger anzuwendende Übernahmeschein (ÜS) kann weiterhin als Papierformular verwendet und über den Fachhandel bezogen werden
Als Abfallerzeuger benötigen Sie zur Teilnahme am eANV eine Abfallerzeugernummer. Das Antragsformular für die Erteilung der Erzeugernummer finden Sie hier.

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