Behörde für Inneres und Sport   Behörde für Inneres und Sport

Service für Fahrzeughalter – Flyer zum Thema Parken

Viele Fahrzeugbesitzer meinen, dass sie ihr zugelassenes Fahrzeug ohne weitere Pflichten im öffentlichen Verkehrsraum abstellen dürfen.

Aber:
Gerade bei einer längeren Abwesenheit sind Fahrzeughalter verpflichtet, regelmäßig nach ihrem Fahrzeug zu sehen, bzw. eine Person zu beauftragen, die sich um das Fahrzeug kümmert.

Grundsätzlich ist öffentlicher Verkehrsraum nicht nur zum Parken da.

Es müssen auch andere Nutzungen möglich sein. So können zeitlich befristete Parkflächen für Bauarbeiten, Straßenfeste, Umzüge oder Filmaufnahmen eingerichtet werden.

Die Sperrung wird durch mobile Verkehrszeichen mindestens vier Tage vor ihrer Wirksamkeit angekündigt.

Downloads

Flyer Nachschaupflicht »

PDF , 167.55 KB