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Bezirk Bergedorf Bezirk Bergedorf Bezirk Bergedorf

Vier- und Marschlande - Kulturlandschaft mit Zukunft

Strategie

Vier- und Marschlande – Kulturlandschaft mit Zukunft

Ein Leitfaden für Politik und Verwaltung

vom Ortsausschuss Vier- und Marschlande

am 16.11.2004 beschlossen

Reitbrooker Mühle

Die Vier- und Marschlande sind von einer dynamischen Entwicklung geprägt. Während in vielen deutschen Ländern die Entwicklung der ländlichen Räume von Sorgen um Abwanderung und das Absterben der Dörfer gekennzeichnet ist, hat die Attraktivität des Gartens der Hansestadt zugenommen.

Allerdings sind die gewachsenen Erwerbsstrukturen der Vier- und Marschlande unter Druck geraten – u.a. durch eine Energiepreisentwicklung, die einen fairen Wettbewerb im Gartenbau immer weniger zulassen. Die Vier- und Marschlande sind eine 800 Jahre alte Kulturlandschaft. Sie zeichnet sich aus durch

  • die Region prägende Landwirtschaft und Gartenbau,
  • lebendige Dorfgemeinschaften mit einem aktiven Vereinsleben,
  • viele wirtschaftlich erfolgreiche Handwerks- und Kleingewerbebetriebe,
  • eine junge und sozial stabile Wohnbevölkerung – es ist attraktiv auf dem Land zu leben mit der Metropole vor der Haustür -
  • reichhaltige Kulturschätze und historische Gebäude,
  • weitläufige Naturschutzgebiete, in denen viele bedrohte Arten beheimatet sind,
  • das einmalige Landschaftsbild einer Marschenlandschaft mit dem zugehörigen Grabensystem,
  • attraktive Möglichkeiten zur naturnahen Freizeitgestaltung.

In dieser Vielfalt liegt der Reiz der Vier- und Marschlande. Sie gilt es in ihrem Charakter zu bewahren ohne die dynamische Entwicklung zu ersticken.

Eine Standort- und Strategiebestimmung soll das Handeln innerhalb der Verwaltung sowie zwischen Verwaltung und Politik bestimmen, koordinieren und synchronisieren. Jede Dienststelle und jedes politische Gremium muss die jeweilige Tätigkeit als Beitrag zur Erreichung der gemeinsamen Ziele für die Vier- und Marschlande sehen. Damit ist jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter für die Koordination und Einordnung ihres/seines Handelns in das Gesamthandeln des Bezirksamtes verantwortlich, wobei alle Belange aufeinander Rücksicht nehmen.

Die Abstimmung zwischen Politik, Verwaltung und Fachbehörden soll die Verlässlichkeit und die Transparenz für den Bürger erhöhen.

Landwirtschaft und Gartenbau

Allen anders lautenden Prognosen zum Trotz haben Landwirtschaft und Gartenbau in den Vier- und Marschlanden eine Zukunft. Diese zu sichern ist Aufgabe von Politik und Verwaltung.

Gleichzeitig stecken die Vier- und Marschlande in einer u.a. durch die Energiepolitik der letzten Jahre massiv verschärften Strukturkrise.

Viele Betriebe passen sich den sich wandelnden Markt- und Produktionsbedingungen an und steigern ihre Wettbewerbsfähigkeit. Fairen Wettbewerb vorausgesetzt, liegen ihre besonderen Chancen in der Nähe zu einem Markt von vier Millionen Verbrauchern in der Metropolregion.

Daraus folgt:

  • Die Flächen für die Landwirtschaft sind planerisch zu sichern. Landwirtschaftliche Flächen sind keine Flächenreserve für den Wohnungsbau oder die Gewerbeentwicklung. Nicht nur politischen Planungen in dieser Richtung, sondern auch dem Umnutzungsdruck der einzelnen Eigentümer gilt es zu widerstehen.
  • Belange der Landwirtschaft sind in Abstimmungsgesprächen von vorrangiger Bedeutung. Sie müssen ernsthaft geprüft werden und, wenn sie sich als substanziell erweisen, auch Berücksichtigung finden.
  • Die Landwirtschaftskammer Hamburg im arbeitsteiligen Verbund mit den norddeutschen Bundesländern soll erhalten bleiben. Dazu gehört auch der Erhalt und die Förderung des Bildungs- und Informationszentrums des Gartenbaus (BIG) als Kompetenz-, Beratungs- und Informationszentrum des norddeutschen Gartenbaus in den Sektoren Pflanzenschutz und Vermarktung. Die vom Berufsstand geplante Bündelung aller Einrichtungen an einem Standort wird nachdrücklich unterstützt. Beratung, Forschung, Aus- und Fortbildung gehören zusammen und deshalb soll die Bildung eines Kompetenzzentrum für Landwirtschaft und Gartenbau in den Vier- und Marschlanden unterstützt werden.
  • Entwicklungsfähigen Betrieben muss betriebliches Wachstum ermöglicht werden. Gemeinsam mit der Behörde für Wirtschaft und Arbeit und der Liegenschaftsverwaltung ist darauf hinzuwirken, dass der Prozess der Agrarstrukturellen Entwicklungsplanung wieder aufgenommen wird und die darin enthaltenen Maßnahmen auch umgesetzt werden. Dazu zählt auch die Flurneuordnung, um die spezifischen Nachteile des Grundstückszuschnitts in den Vier- und Marschlanden zu mindern. Dabei kann das zur Be- und Entwässerung notwendige Grabensystem allerdings nicht in Frage gestellt werden.
  • Landwirtschaft und Gartenbau waren in den Vier- und Marschlanden deshalb erfolgreich, weil sie sich immer wieder verändert haben. Der heute notwendige Wandlungsprozess ist zu unterstützen und zu begleiten, um Betriebsoptimierung zu ermöglichen. Sofern landwirtschaftliche und Gartenbaubetriebe von B-Plänen betroffen sind, muss ihnen die notwendige Flexibilität gelassen werden.
  • Bei privilegiert errichteten landwirtschaftlichen Gebäuden ist darauf hinzuwirken, dass diese möglichst nicht in der Tiefe des Raumes entstehen, sondern nah an der vorhandenen Bebauung. Betriebliche Notwendigkeiten sind selbstverständlich zu berücksichtigen.
  • Die Direktvermarktung ist durch Beratung und eine entsprechende Genehmigungspraxis ebenso zu unterstützen wie im Rahmen des Stadtmarketings.
  • Die bezirkliche Tourismusförderung bezieht Landwirtschaft und Gartenbau ein. Der Tourismus dient zum einen als zusätzliche Einkommensquelle (Hofcafé, Hoffeste, Reiterhöfe), als auch als Sympathieträger für die Region und zielt damit auf die Absatzförderung für Produkte aus der Region.
  • Für die Erschließung zusätzlicher Einkommensquellen für landwirtschaftliche und Gartenbaubetriebe ist die Verwaltung offen.
    • Die Umnutzung bestehender landwirtschaftlicher Gebäude wird im Grundsatz positiv gesehen, so lange sie zu einer wirtschaftlichen Stabilisierung der Höfe oder der Erhaltung der Gebäudesubstanz nicht mehr wirtschaftender Betriebe beiträgt. Dabei gelten folgende Grundsätze:
    • Die Umnutzung von erhaltungswürdigen landwirtschaftlichen Gebäude ist grundsätzlich zulässig und wird bei Gebäuden, die für das Dorf- und Landschaftsbild von besonderer Bedeutung sind, besonders begrüßt und unterstützt.
    • Gewerbenahe Nutzungen, die in besonderer Weise Landwirtschaft und Gartenbau ergänzen (Ferienwohnung, Go-Cart-Hof, Fahrradverleih, Hof Café, Kunst, ...), werden positiv gesehen.
    • Gewöhnliche Gewerbenutzungen wie Lagerung, Abstellflächen für Wohnwagen, Boote, KfZ, etc., die sich nicht im Rahmen gesetzlicher Grenzen bewegen, werden abgelehnt. Die schrittweise Umwandlung von landwirtschaftlichen Flächen in Gewerbeflächen wird abgelehnt
  • Nicht mehr genutzte und verfallene Treibhäuser stellen eine Verschandelung der Landschaft dar. Auf einen zügigen Rückbau ist hinzuwirken.

Gewerbeentwicklung

Handwerk und Kleingewerbe haben in den Vier- und Marschlanden Tradition. Sie sind keine Fremdkörper, sondern gehören seit Jahrhunderten selbstverständlich dazu. Früher waren viele Betriebe auf die Dörfer und die Landwirtschaft bezogen, heute produzieren sie Waren und Dienstleistungen für die gesamte Hansestadt und darüber hinaus. Ein typisches Beispiel ist ein Betrieb, der früher im Wesentlichen von der Erstellung von Treibhäusern lebte und heute Wintergärten baut.

Das wirtschaftliche Wachstum dieser alteingesessenen Betriebe bietet Chancen für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. Das schließt ein, dass die Betriebe bei ihren notwendigen Anpassungsmaßnahmen durch die Verwaltung konstruktiv unterstützt und begleitet werden.

Eine ungeordnete Ansiedlung von neuen Gewerbebetrieben im Außengebiet verdrängt die Landwirtschaft und beeinträchtigt die Landschaft. Auch die engen Deichstraßen und die vorhandene Infrastruktur setzen der Gewerbeentwicklung Grenzen.

Der Senat hat beschlossen neue Gewerbegebiete nördlich der Autobahn auszuweisen. Die Ansiedlung östlich des Mittleren Landwegs wird von der Bezirksversammlung abgelehnt, die Ansiedlung südlich Brookdeich mehrheitlich unterstützt. Die Ausweisung großflächiger neuer Gewerbeflächen südlich der Autobahn wird ebenso abgelehnt wie im Kulturlandschaftsraum Billwerder. Grundsätzlich werden vor der Ausweisung neuer Gewerbeflächen vorhandene Flächen vorrangig geprüft.

Einheimischen Betrieben soll, wo immer es geht, ein Wachstum am eigenen Standort ermöglicht werden.

  • In den Gebieten mit aufgestellten B-Plänen erlauben die Dorfgebietsausweisungen die Ansiedlung und Erweiterung von Gewerbebetrieben, von denen keine wesentlichen Störungen ausgehen.
  • Erweiterungsabsichten einheimischer Betriebe sind großzügig und flexibel zu prüfen. Bei der Prüfung sind auch die durch die Erweiterung beeinträchtigten Belange einzubeziehen. In diesen Fällen sind mit den Betriebsinhabern Gespräche über freiwillige, zusätzliche Maßnahmen zu führen.
  • Vorhabenbezogene B-Pläne für einzelne Betriebe können aus prinzipiellen und aus Kapazitätsgründen nur die Ausnahme sein.
  • Entwicklungen, die an Grenzen des Baurechtes stoßen, müssen möglichst früh durch Behörden und Verwaltung erkannt werden. Dazu sucht der Bezirk möglichst frühzeitig das Gespräch mit den Gewerbetreibenden, um eine gute, langfristige Perspektiven ermöglichende Lösung für den Betrieb zu finden. Der Bezirk muss sich dabei als verlässlicher Partner erweisen. Durch eine Bilanzierung sollen mögliche Konflikte erkannt werden.
  • Wie in anderen Teilen Hamburgs soll die Gründung von neuen Existenzen und Betrieben gefördert und die Chancen, die in diesen Gründungen liegen, erkannt und genutzt werden.
  • Wenn bauordnungsrechtliches Vorgehen unvermeidlich ist, dann muss dieses mit Angeboten der Wirtschaftsförderung synchronisiert werden. Bereits der Bauprüfer hat den Kontakt zum Wirtschaftsbeauftragten aufzunehmen und das Vorgehen abzustimmen. Es darf nicht gewartet werden, bis sich der Betriebsinhaber an den Wirtschaftsbeauftragten wendet.
  • Wenn die mittelfristigen Entwicklungsvorstellungen der Betriebe weit über das hinausgehen, was am Standort möglich ist, dann ist frühzeitig mit den Betriebsinhabern über die Verlagerung von Betriebsteilen zu sprechen. Das Ziel muss sein, den Betrieb im Bezirk oder zumindest in Hamburg zu halten.

Es soll vermieden werden, dass aus Teilen der Vier- und Marschlande schrittweise Gewerbegebiete werden.

  • Die Ansiedlung neuer Betriebe soll daher nur erfolgen auf ausgewiesenen Gewerbeflächen und, sofern sie sich einfügen, in zusammenhängend bebauten Bereichen und Dorfgebieten. Im Außenbereich können in vorhandenen Wohngebäuden Büronutzungen bei freiberuflicher Tätigkeit toleriert werden - gewerbliche Nutzungen nicht.
  • Bei Betrieben, die sich ungenehmigt angesiedelt bzw. entwickelt haben, ist möglichst frühzeitig zu reagieren. Bauordnungsrechtliches Vorgehen ist mit Maßnahmen der Wirtschaftsförderung zu synchronisieren. Auch hier hat bereits der Bauprüfer den Kontakt zum Wirtschaftsbeauftragten aufzunehmen. Als Gewerbegebiete ausgewiesene Flächen sollen gewerblichen Nutzungen vorbehalten bleiben (z.B. Wendeln). Dem ökonomisch begründeten Umnutzungsdruck in Richtung Wohnen oder Handel ist zu widerstehen.
  • Garten- und Landschaftsbau ist eine Dienstleistung, die in der Hansestadt nachgefragt wird und die einer Reihe von Betrieben ein Auskommen sichert. Die Existenz dieser Betriebe soll am Standort gesichert werden. Einige Betriebe haben sich allerdings weit in die Landschaft hineinentwickelt. Dies ist weder zulässig noch landschaftsverträglich. Diesen soll durch die Ausweisung einer Gemeinschaftslagerfläche in Allermöhe eine Perspektive eröffnet werden. Auch der Bau eines Biomasseheizkraftwerks kann diesen Betrieben eine zusätzliche Möglichkeit zur Verwertung von Holz- und Grünabfällen bieten.
  • Einige Speditionsbetriebe haben eine Größe erreicht, die standortbedingt weiteres Wachstum nicht zu lassen. Die HWF und die Liegenschaft sollen gedrängt werden, diesen Betrieben geeignete Angebote zu machen. Aus Kapazitätsgründen haben vorliegende Beschwerden Vorrang.

Bauen und Wohnen

Wohnen auf dem Land unmittelbar vor den Toren der Metropole ist attraktiv. Dies hat dazu geführt, dass vor allen Dingen junge Familien mit Kindern in den Vier- und Marschlanden gebaut haben. Dies trägt zu einer jungen und guten Sozialstruktur bei. Familien, die sonst ins Umland abgewandert wären, konnten in Hamburg gehalten werden.

Dennoch: Diese Familien wollen auf dem Land leben. Sie wollen ebenso wenig wie die einheimische Bevölkerung eine Verstädterung. Die engen Deichstraßen und die vorhandene Infrastruktur setzen dem Bau von Wohnungen und Wohnhäusern Grenzen. Ein unkontrollierter Wohnungsbau würde zwangsläufig zu Konflikten mit Landwirtschaft und Gartenbau führen. Keiner will, dass die Vier- und Marschlande in der Metropole untergehen und zum gewöhnlichen Stadtrand werden.

  • In den laufenden B-Planverfahren werden Bauplätze in einer Zahl ausgewiesen, die mit den Entwicklungszielen der Kulturlandschaft verträglich ist. Priorität hat der Abschluss der bereits begonnenen B-Planverfahren. Erst nach deren Abschluss können neue B-Planverfahren in den Vier- und Marschlanden begonnen werden. Stadtplanungskapazitäten sind den jeweiligen Planungsanforderungen anzupassen, damit sensible Bereiche der Vier- und Marschlande schrittweise überplant werden können. Dies wird allerdings nicht den gleichen Umfang wie bisher annehmen können. Die in den letzten Jahren gefundenen Kompromisse (z.B. bzgl. Uferrandstreifen) sind auf künftige B-Pläne zu übertragen. Die Festsetzungen sind auf das notwendige Minimum zu reduzieren.
  • Weitere Einfamilienhaus-Siedlungsgebiete in der Art des Homannrings und des Tönerwegs haben eine untergeordnete Priorität, da die Struktur der Vier- und Marschlande nur eine begrenzte Anzahl derartiger Gebiete verträgt. Im Rahmen der Prioritätensetzung des Stadtplanungsausschusses wird das Gebiet am Avenberg in Ochsenwerder weiter entwickelt. Grundsätzlich sind Mindestgrundstücksgrößen von 800 qm für Häuser mit zwei Wohnungen und 600 qm für Einfamilienhäuser anzustreben. Eine Bebauung mit der Öffnung der zweiten Reihe wird abgelehnt.
  • Für die Beurteilung von Wohnbauvorhaben nach §34 BauGB - im Zusammenhang bebauter Bereich - gibt es inzwischen eine gefestigte Rechtsprechung, die angewandt wird. Die bestehende Dienstanweisung zur Abgrenzung des im Zusammenhang bebauten Bereichs wird aktualisiert und fortgeschrieben. Sie wird allerdings nicht jeden Einzelfall regeln können. Es ist zu definieren, wann sich ein Bauvorhaben in den Bebauungszusammenhang einfügt. Dabei ist auf einen ausreichenden Abstand zwischen den Gebäuden zu achten.
  • Es besteht der politische Wille, große und bedeutende Landschaftsfenster freizuhalten, die den Blick in die Kulturlandschaft gewähren.
  • Die Schönheit der Vier- und Marschlande beruht auch auf der Qualität ihrer Architektur. Viele Gebäude - sowohl die alten Hufnerhäuser als auch Wohnhäuser vom Beginn des vergangenen Jahrhunderts - weisen eine hohe Architekturqualität auf. Häuser von der Stange, die keinen Bezug zur Landschaft aufweisen, beeinträchtigen die Qualität dieser Landschaft. Durch eine Gestaltungsberatung, einen Leitfaden und Veranstaltungen sollen Architekten und Bauherren für mehr Architekturqualität gewonnen werden. Meist sind nicht höhere Baukosten gefordert, sondern mehr Sensibilität und Kenntnisse.

Naturschutz und Wasserwirtschaft

Fast 1.600 ha der über Jahrhunderte entwickelten Kulturlandschaft der Vier- und Marschlande sind als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Hervorzuheben sind

- die Boberger Dünen mit dem Infohaus, in denen es allerdings zu zahlreichen Konflikten mit Erholungssuchenden kommt,

- die Reit, die durch die Führungen und Aktivitäten des Naturschutzbundes besonders bekannt ist,

- die Kirchwerder Wiesen als größtes Hamburger Naturschutzgebiet, in denen ein Naturlehrpfad neu hergerichtet wurde, und

- die Borghorster Elbwiesen, wo jetzt ehemals vorhandener Tideeinfluss wiederhergestellt werden soll.

Durch die Ausweisung von Naturschutzgebieten wird zahlreichen Tier- und Pflanzenarten das Überleben gesichert und die Landschaft in ihrer Eigenart und Schönheit geschützt. Allerdings wird durch diese Maßnahmen der Landwirtschaft auch Wirtschaftfläche entzogen.

  • Die Partnerschaft von Landwirtschaft und Naturschutz ist zu stärken. Daher haben der Vertragsnaturschutz und landwirtschaftsverträgliche Ausgleichsmaßnahmen Vorrang, damit die Wertschöpfung für die bisher dort wirtschaftenden Betriebe erhalten bleibt.
  • Die Gewässer- und Wasserqualität, insbesondere der Gose- und Dove-Elbe, der Bille und der Gewässer des staatlichen Be- und Entwässerungssystems soll weiter verbessert werden. Dies geschieht auch durch die Ausweisung von Uferrandstreifen in Bebauungsplänen, durch geeignete Nutzungsbeschränkungen bei der Verpachtung von städtischen (Ufer-)Grundstücken und durch regelmäßige Gewässerschauen.
  • Die bestehende Verkehrsregelung des Reitdeiches bleibt zum Schutze des Naturschutzgebietes erhalten.
  • Ausgleichsmaßnahmen sollen vorrangig in den Uferbereichen von Dove- und Gose-Elbe sowie Bille durchgeführt werden - auf städtischen Flächen bzw. mit Einverständnis des Eigentümers. Vorhandene Nutzungen haben Bestandsschutz. Da diese Flächen einem erheblich höheren Überschwemmungsrisiko ausgesetzt sind, sollen diese Außendeichsbereiche von neuer Bebauung freigehalten werden. Für die B-Planausweisungen gilt der gefundene Kompromiss.
  • Bracks bilden wichtige Trittsteine eines Biotopverbundes als Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Sie sind wichtiger Bestandteil des Naturhaushaltes und des Landschaftsbildes. Sie stehen unter dem besonderen gesetzlichen Schutz (§ 28) und müssen von Nutzungen - insbesondere von Ablagerungen - freigehalten werden. Dazu legt die Verwaltung ein Konzept vor. Für von Nutzung freizuhaltende Uferrandstreifen von Bracks sind individuelle Lösungen zu finden, die Betroffene nicht unangemessen beeinträchtigen.
  • In B-Plänen sollen schützenswerte Kulturlandschaftsteile (Obstbaumwiesen, Wäldchen) ausgewiesen werden.
  • Die Ausgleichsflächen und Ausgleichsflächenpotentiale sind bis zum Sommer 2005 zu bilanzieren und mit den Zielen der agrarstrukturellen Entwicklungsplanung abzustimmen. Für bestimmte Räume (z.B. Altengamme/Borghorst) bietet es sich an, unter Beteiligung von Bevölkerung und Betrieben ein Konzept für den Kulturlandschaftsraum aufzustellen, wie dies in Billwerder erfolgreich praktiziert wurde.
  • Die Vier- und Marschlande sind auf eine funktionierende Be- und Entwässerung angewiesen. Die Starkniederschläge 2002 waren eine Belastungsprobe, die einzelne Schwachpunkte aufgezeigt hat. Die Liste der Schwachpunkte ist abzuarbeiten. Der Bezirk fordert ein Schöpfwerk in Tatenberg und ggf. in Altengamme (EU-Life-Projekt). Die Gründung eines Ent- und Bewässerungsverbandes Curslack wird unterstützt.
  • Das Gewässersystem Elbe / Dove-Elbe / Schleusengraben / Obere Bille soll langfristig durchgängig für wandernde Fischarten gemacht werden.
  • Das Life-Projekt Borghorster Elbwiesen wird unterstützt, soweit es nicht zu einer Verschlechterung der wasserwirtschaftlichen Situation führt.
  • Das Naturerleben ist auch eine touristische Attraktion. In der Kulturlandschaft ist der Naturschutz an der touristischen Entwicklung zu beteiligen.
  • Wohnen auf dem Wasser ist im Bezirk nur an wenigen Stellen möglich: z.B. nördlich des Jachthafens Tatenberg, im Holzhafen, südlich bzw. westlich des Nettelnburger Landweges und im Schleusengraben. Die Voraussetzungen und Bedingungen sind zu definieren.

Leben in den Vier- und Marschlanden

  • Die Vier- und Marschlande zeichnen sich durch ein reges Dorf- und Vereinsleben aus. Bei größeren Feiern sind allerdings bau- und naturschutzrechtliche Fragen ebenso zu berücksichtigen wie Fragen der Ver- und Entsorgung, der Nachbarschaft (Lärm), des Parkens etc. Die kommunalpolitischen Gremien sind entsprechend der aktuellen Beschlusslage zu beteiligen. Daher soll die Verwaltung frühzeitig Hinweise auf geeignete Flächen geben. Die Vereine sollen um eine möglichst frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Verwaltung gebeten werden.
  • Die Vier- und Marschlande sind durch den Zuzug von vielen Familien mit Kindern ein junger Teil unseres Bezirks. Noch immer sind nicht alle Schulen auf den für die Verlässliche Halbtagsgrundschule notwendigen Stand gebracht. Das muss durch die verantwortliche Behörde dringend nachgeholt werden. Dabei sind die örtlichen Schulen zu erhalten.
  • Der Jugendhilfeausschuss plant die offene Kinder- und Jugendarbeit in den Vier- und Marschlanden um weitere dezentrale Angebote zu erweitern und dadurch attraktiver zu machen.
  • Um alten Menschen, die professioneller Betreuung bedürfen, den Verbleib in ihrer gewohnten Umgebung zu erlauben, wird der Bau und Ausbau von betreuten Wohnformen für Senioren unterstützt.
  • Gerade junge und alte Menschen, die noch nicht oder nicht mehr so mobil sind, sind auf eine wohnortnahe Versorgung angewiesen. Alle Vorhaben zur Ansiedlung von neuen Handelsflächen sind daher auf ihre Auswirkungen auf die wohnortnahe Versorgung in den Vier- und Marschlanden zu überprüfen. Dabei sind die zu erwartenden Verkehrbelastungen ein wesentliches Prüfkriterium.
  • Die Freiwilligen Feuerwehren in den Vier- und Marschlanden gewährleisten Schutz und Sicherheit für die Bevölkerung. Zudem sind sie ein wichtiger gesellschaftlicher und kultureller Faktor im Leben der Bürger. Der Erhalt der Wehren ist daher zu sichern und zu stärken.
  • Freizeit- und Erholungssuchende sowie der Zuzug neuer Bürger bringen ein Mehr an Verkehrsbelastungen mit sich. Im Zusammenhang mit den bisherigen Aufgaben haben daher die Polizeiposten eine noch stärkere Bedeutung bekommen und ihr Erhalt ist zu sichern.
  • Das ehemalige Konzentrationslager Neuengamme ist als Gedenkstätte ein Teil der Geschichte Deutschlands. Der Unterhalt des Geländes und seine museumspädagogische Betreuung sind zu gewährleisten.

Freizeit und Erholung

Die Vier- und Marschlande sind als Garten der Hansestadt auch das Ziel von vielen Erholungssuchenden. Freizeit und Naherholung haben sich in den letzten Jahren zu einem Wirtschaftszweig von Bedeutung entwickelt.

Das touristische Leitbild ist die Kulturlandschaft in ihrer Vielfalt mit

- Landwirtschaft und Gartenbau, denen der Tourismus als direkte und indirekte Absatzförderung dienen soll; vorbildlich ist das Konzept "Vertrauen durch Begegnung" aus dem Wettbewerb "Regionen aktiv";

- Kultur- und Naturschätzen, die für Besucher erlebbar gemacht werden sollen: Kirchen, Hofstellen, Naturschutzgebiete

- naturnahem Tourismus, der es erlaubt, Natur und Landschaft zu erleben: Wandern, Reiten, Fahrrad, Inline, Wassersport etc.

Das heißt im Umkehrschluss: laute, schrille Attraktionen passen nicht in die Vier- und Marschlande.

  • Das Bezirksamt beteiligt sich an der Tourismusförderung und ist Mitglied der neuen Abteilung Bergedorf-Tourismus in der WSB.
  • Die Lücken in den Wegen für Wanderer, Fahrradfahrer, Inlineskater und Reiter sind zu schließen und zu einem Netz für Erholungssuchende zu verknüpfen. Dabei sind die Verbindungen zwischen dem Bergedorfer Stadtgebiet ("Vier Landschaftskorridore"), in die Hamburger City und zur IGS/IBA nach Wilhelmsburg ("Zweiter Grüner Ring") sowie bei Zollenspieker über die Elbe auszubauen.
  • Projekte wie der Naturlehrpfad des Naturschutzbundes durch die Kirchwerder Wiesen sind zu unterstützen.
  • Der Bezirk bietet eine Vielzahl von Häfen und Liegeplätzen für Segel- und Motorboote. Für die kommenden Jahre ist zu erwarten, dass der Wassertourismus auf der Verbindung Berlin/Müritz -Hamburg noch zunehmen wird und hier auch eine Chance für Bergedorf liegt. Die motorisierte Sportbootschifffahrt soll möglichst auf die Stromelbe und die Strecke Tatenberg - Bergedorf konzentriert werden. Dazu kann auch eine Automatisierung der Krapphofschleuse beitragen. Die Dove-Elbe soll bis kurz vor die KZ-Gedenkstätte schiffbar gehalten werden, aber nicht besonders beworben oder gefördert werden. Das gleiche gilt für die Fahrgastschifffahrt. Die Gose Elbe einschließlich des Stichkanals zwischen Gose und Dove Elbe soll weiterhin nur für Paddler nutzbar sein
  • Neben Billwerder bieten sich die Räume Zollenspieker/Ohe und Altengamme/Borghorst als besondere touristische Erlebnisräume an, in denen die Vielfalt und Schönheit der Vier- und Marschlande erlebt werden kann.
  • Neue touristische Angebote müssen zum Leitbild passen: z.B. die Verbindung Kunst und Landschaft oder Sport und Landschaft
  • Die Badeseen sind ein beliebtes Ausflugsziel. An schönen Sommerwochenenden wird ihre Kapazitätsgrenze aber bei weitem überschritten. Der Bezirk ist daher gefordert, mit Unterstützung von Polizei und SOD für Ordnung zu sorgen. Für die Unterhaltung der Erholungsanlagen ist u.a. das beschlossene Parkkonzept inkl. Parkgebühren umzusetzen.
  • Auf den Campingplätzen des Bezirks ist zum Teil eine schleichende Entwicklung in Richtung einer Ferienhaussiedlung zu beobachten. In Kooperation mit den Besitzern und mit Augenmaß soll ein Rückbau entsprechend der CampingplatzVO erwirkt werden.
  • Der Bezirk hält an dem Ziel, einen Campingplatz für Durchreisende in Billwerder/Moorfleet zu schaffen, fest. Für die künftigen neuen Badeseen am Unteren Landweg ist frühzeitig ein Nutzungs- und Verkehrskonzept zu erstellen.
  • Die verschiedenen Dauerkleingärten des Landesbundes sollen erhalten bleiben. In Kooperation mit den Vereinen soll auf die Einhaltung des BKleingG geachtet werden. Eine Ergänzung mit dem Ziel der Schaffung neuer Parzellen soll nur mit Zustimmung der Vereine erfolgen.
  • Auch in der Siedlung Overhaken ist eine Entwicklung in Richtung einer Ferienhaussiedlung zu verhindern. Die Häuser genießen Bestandsschutz. In Kooperation mit den Vereinen und mit Augenmaß ist auf die Einhaltung des mit den Vereinen abgestimmten "Hüttenkonzeptes" zu achten und Wildwuchs frühzeitig zu vermeiden.
  • Mit Augenmaß ist gegen nichtgenehmigte Lauben vorzugehen, die überhand genommen haben. Dabei gelten folgende Grundsätze:
    • Gegenüber neu errichteten Lauben sowie An- und Umbauten, die in den letzten fünf Jahren entstanden sind und auf entsprechenden älteren Luftaufnahmen nicht vorhanden sind, gibt es keine Toleranz. Spätestens seit zehn Jahren wissen die Grundeigentümer, dass ungenehmigte Lauben illegal sind und entsprechendes Verwaltungshandeln nach sich ziehen.
    • Bei Lauben, die bereits seit vielen Jahren stehen, gelten für die Anordnung der Beseitigung folgende Prioritäten und Übergangsfristen:
      • in Naturschutzgebieten - sofort,
      • in Landschaftsschutzgebieten - kurze Übergangsfrist (1-2 Jahre),
      • im sonstigen Außenbereich längere Übergangsfristen, die sich an dem im Verwaltungsgerichtsverfahren Süderquerweg gefundenen Vergleich orientieren (2011); dieser Vergleich ist zu überwachen (keine Weiterveräußerung, sondern Abriss, wenn der derzeitiger Pächter die Nutzung aufgibt).
    • Ein Teil der Lauben soll nachträglich als Kleingartenanlage durch einen B-Plan legalisiert werden (z.B. Gleisdreieck Kirchwerder). Auch in diesen Fällen muss ein Rückbau entsprechend dem BKleingG stattfinden.
    • Gegen Abwassermissstände ist in jedem Fall vorzugehen.

Verkehr

  • Die Vier- und Marschlande sind durch den Zuzug von vielen Familien mit Kindern ein junger Teil unseres Bezirks. In diesem Zusammenhang muss auch für eine entsprechende Infrastruktur und entsprechende Lebensbedingungen gesorgt werden. Die Voraussetzung für ein Leben auf dem Lande kann nicht die Anschaffung eines zweiten Kraftfahrzeugs sein. Deshalb muss der öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) bedarfsgerecht erweitert werden. Dazu gehört auch die Erweiterung des Anruf-Sammel-Taxis (AST), das den Ansprüchen nicht gerecht wird. Die bereits bestehenden Schulbuslinien müssen verstärkt werden und neue Bushäuser gebaut werden.
  • Das öffentliche Straßennetz in den Vier- und Marschlanden ist weitgehend ausreichend für den jetzigen Verkehr, wobei der Zustand der Straßen an einigen Stellen verbesserungswürdig ist. Die Hauptverkehrsstraßen sind ausreichend ausgebaut. Die Straßen auf den ehemaligen Deichen (sehr schmal, sehr kurvenreich, weitgehend ohne Geh- und Radwege) sollen in ihrer jetzigen Struktur dort erhalten werden, wo Verbesserungen nur mit erheblichen Eingriffen auf den anliegenden Privatgrundstücken verbunden wären. An den Stellen, an denen Verbesserungen zugunsten der Sicherheit insbesondere von Schulkindern möglich sind, soll dies geschehen.
    In den Vier- und Marschlanden gibt es ca. 30 Straßen oder Straßenabschnitte, die als "unfertige" Straßen im Sinne des Wegegesetzes gelten. Eine erstmalig endgültige Fertigstellung soll zuerst dort erfolgen, wo der derzeitige Zustand eine Verkehrssicherheit nicht mehr zulässt. Dabei wird ein Ausbau angestrebt, der einerseits den Anforderungen des Verkehrs gerecht wird, sich andererseits aber an zwingend notwendigen Minimalstandards orientiert und die Belastung der Anlieger durch Erschließungsbeiträge so niedrig wie möglich hält. Der Ausbau wird zeitgerecht mit den betroffenen Anliegern diskutiert und in den politischen Gremien vorgestellt.
  • Der Ortsausschuss fordert mit Mehrheit, den Moorfleeter-/Kaltehofer Hauptdeich von Montag bis Freitag für den Durchgangsverkehr bis 7,5 t freizugeben. An den Wochenenden ist er einer Freizeitnutzung (Inlineskating) zuzuführen.
  • Für den besonders an schönen Wochenenden zunehmenden Ausflugsverkehr sind konzeptionelle Überlegungen anzustellen.

Fazit:

Die Vier- und Marschlande brauchen die Metropole und die Metropole braucht die Vier- und Marschlande. Keine andere Metropole hat ein Gebiet wie die Vier- und Marschlande in seinen Grenzen. Es liegt im Interesse der Metropole, die Strukturen der Vier- und Marschlande zu erhalten. Erhalten bedeutet nicht Stillstand, sondern Entwicklung.

Politik, Bezirks- und Ortsamt und Behörden stehen in der Pflicht, Strategien und Handeln diesem Interesse unterzuordnen.