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Die Wasserschutzpolizei

Hamburgs geographische Lage macht den Dienst in der Wasserschutzpolizei besonders abwechslungsreich und attraktiv:

Im größten deutschen Seehafen gewährleisten Sie als Polizeibeamter  die Sicherheit und die Leichtigkeit im Verkehr auf dem Wasser, erledigen  schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben.  Sie sind zuständig für die Gefahrenabwehr, die Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten in der Berufs- und Sportschifffahrt sowie im zugehörigen Reviergebiet.



Die grenzpolizeiliche Eingang- und Ausgangsabfertigung von Schiffen, die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, die Kontrolle aller im Schiffsverkehr beteiligten Fahrzeuge gehört ebenso zu Ihren Aufgaben wie die Überwachung der Vorschriften für den Transport von Gefahrgut sowie die Verfolgung von Umweltdelikten oder die Überwachung des Straßenverkehrs.
Vom der Schiffskollision bis hin zum „Blinden Passagier“, jeder Tag bietet eine große Bandbreite an Aufgaben und Herausforderungen.
Eine Vielzahl von Veranstaltungen runden den vielfältigen und abwechslungsreichen Arbeitsplatz als Wasserschutzpolizist im Hamburger Hafen ab.

Karriere bei der Wasserschutzpolizei

Karriere bei der Wasserschutzpolizei


Die Wasserschutzpolizei Hamburg sucht

Seeleute

zu den nächstmöglichen Einstellungsterminen 01.02.2012 und 01.08.2012 ( (Laufbahnabschnitt I, ehemals mittlerer Polizeivollzugsdienst) 

und zum 01.10.2012 (Laufbahnabschnitt II, ehemals gehobener Polizeivollzugsdienst).


 

Im Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt I erwartet Sie eine zweieinhalbjährige Ausbildung an der Landespolizeischule .
Nach erfolgreichem Abschluß des achtmonatigen Grundstudiums im Studiengang Polizei absolvieren Sie im Vorbereitungsdienst für den Laufbahnabschnitt II ein achtundzwanzigmonatiges Bachelor-Studium zum Polizeikommissar an der Hochschule der Polizei Hamburg.
Bei beiden Vorbereitungsdiensten machen im Rahmen von Praktika bereits erste Erfahrungen im Polizeivollzugsdienst.
Im Anschluß an den jeweiligen Vorbereitungsdienst findet im Aus-und Fortbildungszug der Wasserschutzpolizei (WSP 22) eine umfangreiche fachspezifische Ausbildung statt. Darin eingeschlossen sind 2 Lehrgänge an der Wasserschutzpolizeischule.
Diese Ausbildung stellt eine solide Basis dar für Ihren täglichen Einsatz in einem der größten Seehäfen der Welt.
Wollen Sie näheres wissen?
Dann wenden Sie sich gerne an unseren Einstellungsberater der Wasserschutzpolizei Hamburg, Herrn Björn-Michael Schüning, Tel: 040/4286-68452 oder per E-Mail: einstellungsstelle@polizei.hamburg.de
Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Wasserschutzpolizei Hamburg.

einstellungsstelle@polizei.hamburg.de

Portraits von Kollegen

Axel Eschke (36), Polizeiobermeister

Axel Eschke (36), Polizeimeister Ich stamme aus einer alten Schifferfamilie und war nach Beendigung meiner Schulzeit im Jahre 1985 bis zum Februar 2002 Binnenschiffer. Nach der Lehre fuhr ich als Matrose, Steuermann und schließlich nach Patentprüfung als Schiffsführer in der Fahrgastschifffahrt Im Jahre 2001 wurden die Schiffe verkauft und ich musste mir einen neuen Beruf suchen.

Ich wusste nur, was ich nicht wollte: an Land bleiben und auch nicht wieder auf ein Schiff, oftmals wochenlang weg von zu Hause. Im Alter von 33 Jahren habe ich mich bei der Wasserschutzpolizei Hamburg beworben. Nach bestehen des Eignungstestes habe ich mit der Ausbildung im mittleren Dienst begonnen und diesen Schritt bis heute nicht bereut.

Jetzt bin ich Polizeiobermeister und meine Dienststelle ist das Wasserschutzpolizeikommissariat 3. Ich hätte nie gedacht, dass man mit 36 Jahren noch einmal so ein interessantes und abwechslungsreiches Betätigungsfeld als Arbeitsplatz bekommt. Neben den eigentlichen Wasserschutzpolizeiaufgaben auf dem Wasser, nimmt die Wasserschutzpolizei im Bereich des Hamburger Hafens auch an Land "schutzpolizeiliche" Einsätze wahr.

In diesem Beruf kann ich alles einbringen, was ich schon in meinem alten Job gelernt habe. Ich arbeite wieder auf Schiffen und habe mit Menschen zu tun. Außerdem ist hier Teamwork gefragt und mit vielen netten Kollegen zusammen zu arbeiten bringt unheimlich Spaß. Jeder Tag ist anders und ich bin gespannt, was noch alles passiert.

Aufgaben 

Als Tor zur Welt, Drehscheibe für den Handel mit Gütern aller Art sowie als bedeutender Standort der weltweiten Kreuzschifffahrt stellen der Hamburger Hafen und sein Umfeld umfangreiche und vielfältige Sicherheitsaufgaben an die Wasserschutzpolizei Hamburg. Sie ist nicht nur auf den schiffbaren Wasserflächen Hamburgs, sondern auch auf allen Landflächen im Hafen, auf Teilen des Küstenmeeres und auf der Elbe von ihrer Mündung bei Cuxhaven stromauf bis Schnackenburg nahe dem Länderdreieck Niedersachsen / Mecklenburg-Vorpommern / Brandenburg zuständig. Die Wasserschutzpolizei Hamburg erledigt in diesem Bereich allgemein-  und schifffahrtspolizeiliche Vollzugsaufgaben. Dazu gehören insbesondere die

  • Gewährleistung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs auf dem Wasser
  • Ermittlung von Gefahren für den Verkehr auf dem Wasser sowie das Ergreifen von Maßnahmen zu deren Beseitigung
  • Verhütung und Verfolgung von Straftaten und Ordnungswidrigkeiten und
  • die Kontrolle der an Bord von See- und Binnenschiffen, sowie Sport- und Hafenfahrzeugen mitzuführenden Papiere, Zeugnisse und Dokumente.


Darüber hinaus ist die Wasserschutzpolizei auch für die

  • Kontrolle des grenzüberschreitenden Personen- und Fahrzeugverkehrs im Hamburger Hafen
  • Überwachung der Einhaltung nationaler und internationaler Vorschriften für den Transport gefährlicher Güter auf dem Wasser, der Straße und dem Schienennetz der landeseigenen Eisenbahnen im Hamburger Staatsgebiet
  • Verhütung und Verfolgung von Umweltdelikten in ganz Hamburg und der Kriminalität im Hafengebiet
    sowie für
  • alle Straßenverkehrsaufgaben im Hafen


zuständig.


Diese Aufgaben werden zurzeit von ca. 550 Mitarbeitern/-innen wahrgenommen. Sie versehen ihren Dienst an drei Wasserschutzpolizeikommissariaten, einem Wasserschutzpolizeirevier, an Fachdienststellen sowie im Fortbildungs- und Einsatzzug. Geführt wird die Wasserschutzpolizei vom Kriminaldirektor Frank-Martin Heise. Dabei unterstützt ihn ein Arbeitsstab mit den Abteilungen Personal, Ressourcen, Einsatz sowie Grundsatz- und Fachangelegenheiten.
Wir freuen uns über Ihr Interesse an der Wasserschutzpolizei Hamburg. Informationen zu den Aufgaben und Zuständigkeiten der einzelnen Dienststellen, finden Sie auf den nachfolgenden Seiten.
Näheres zur Hamburger Wasserschutzpolizei finden Sie unter: www.wasserschutzpolizei.hamburg.de

Voraussetzungen

Allgemeiner Hinweis:

Die deutsche Staatsbürgerschaft ist nicht unbedingt erforderlich, d. h. es können sich Menschen aller Nationalitäten bewerben. Die ursprüngliche Staatsangehörigkeit kann auch nach dem Berufsabschluss beibehalten werden.

Laufbahnabschnitt I (mittlerer Dienst):

Alter:

  • 16 - 34 Jahre

Schulbildung:

  • Hauptschulabschluss mit Berufsausbildung
  • Realschulabschluss
  • Studierfähige Fachhochschulreife
  • Abitur

Weitere Anforderungen:

  • Schulische Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte, Politik und Sport im Abschlusszeugnis mindestens mit der Note "ausreichend"(Ausnahmen sind nach Einzelfallbetrachtung möglich)
  • Befähigungszeugnis gemäß §§ 3, 4, 5 oder 30 der SchOffzAusbVO oder vergleichbarer Befähigungsnachweise der Deutschen Marine oder vergleichbarer Befähigungszeignisse nach STCW 95-Übereinkommen.
  • Guter gesundheitlicher Allgemeinzustand, keine chronischen Erkrankungen
  • Der so genannte „Body- Mass -Index“ liegt zwischen 18 und 27,5
  • Mindestgröße nicht erforderlich

  • Körpermodifikationen (z.B. Tätowierungen) unterliegen einer Einzelfallbewertung
  • Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende des Vorbereitungsdienstes vorliegen
  • Schwimmnachweis (Abzeichen „Freischwimmer“ oder Bronze)
  • Polizeidiensttauglichkeit
  • erfolgreiche Teilnahme am Einstellungsverfahren
  • Verfassungstreue

Ausnahmen können im Einzelfall bei folgenden Voraussetzungen geprüft werden:

  • Seeleute mit Matrosenbrief
  • Schiffsmechaniker
  • Binnen- u. Hafenschiffer mit Lehrabschluss
  • Bewerber mit Lehrabschluss oder längerer Tätigkeit in einem schifffahrtsbezogenen Beruf (z.B. Schifffahrtskaufleute, Seegüterkontrolleure, Speditionskaufleute mit direktem Schifffahrtsbezug...)
  • Offiziere der Deutschen Marine
  • Unteroffiziere der Deutschen Marine mit Fachlehrgang folgender Verwendungsreihen:
    • Decksdienst 11
    • Marineführungsdienst 20
    • Marinewaffendienst 30
    • Marinetechnikdienst 40

Bei Bewerbern der Deutschen Marine ist eine abgeschlossene berufliche Ausbildung erforderlich.

Im Einzelfall sind weitere Ausnahmen möglich.

Sonstiges: 

Sollten Sie vorbestraft sein oder sollte aktuell gegen Sie ermittelt werden, kann dies zum vorzeitigen Ausschluss aus unserem Bewerbungsverfahren führen.

Laufbahnabschnitt II (gehobener Dienst) 

Alter:

  • Höchstens 34 Jahre zur Einstellung in den Polizeidienst
  • Ausnahmen sind im Einzelfall möglich

Schulbildung:

  • Abitur
  • studierfähige Fachhochschulreife

Weitere Anforderungen:

  • Schulische Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch, Geschichte, Politik und Sport im Abschlusszeugnis mindestens mit der Note "ausreichend" (Ausnahmen sind nach Einzelfallbetrachtung möglich)
  • Befähigungszeugnis gemäß §§ 3, 4, 5 oder 30 der SchOffzAusbVO oder vergleichbarer Befähigungsnachweise der Deutschen Marine oder vergleichbarer Befähigungszeignisse nach STCW 95-Übereinkommen.
  • Guter gesundheitlicher Allgemeinzustand, keine chronischen Erkrankungen
  • Der so genannte „Body- Mass -Index“ liegt zwischen 18 und 27,5
  • Mindestgröße nicht erforderlich
  • Körpermodifikationen (z.B. Tätowierungen) unterliegen einer Einzelfallbewertung
  • Fahrerlaubnis der Klasse B muss spätestens bis zum Ende des Studiums vorliegen
  • Schwimmnachweis (Abzeichen „Freischwimmer“ oder Bronze)
  • Polizeidiensttauglichkeit

  • erfolgreiche Teilnahme am Auswahlverfahren und am Grundstudium

  • Verfassungstreue

  • Krankenversicherungsnachweis für die Zeit des Grundstudiums

Die Einstellung in den Polizeidienst kann erst nach dem erfolgreichen Grundstudium an der Hochschule der Polizei (HdP) erfolgen.

Sonstiges: 

Sollten Sie vorbestraft sein oder sollte aktuell gegen Sie ermittelt werden, kann dies zum vorzeitigen Ausschluss aus unserem Bewerbungsverfahren führen.

 

Ausbildung

Laufbahnabschnitt I (mittlerer Dienst)

WS 2 Bürgermeister Brauer

Die Ausbildung umfasst sowohl die berufliche Bildung als auch die Entwicklung und Förderung der Persönlichkeit. Nach abgeschlossener Ausbildung soll der Beamte u.a.

  • die Wertentscheidungen des Grundgesetzes verinnerlicht haben
  • vorurteilsfrei und selbstständig entscheiden und
  • polizeiliche Maßnahmen nach rechtsstaatlichen Grundsätzen und Normen selbstbeherrscht und   angemessen ergreifen können.

Bildungsweg
Die Ausbildung dauert 2½ Jahre und wird von der Landespolizeischule durchgeführt.

In dem ersten Jahr erhalten Sie im Rahmen des beamtenrechtlichen Vorbereitungsdienstes eine in Fächern organisierte allgemeine, fachtheoretische und fachpraktische Grundausbildung, die mit einer Zwischenprüfung endet. Anschließend erfolgt  ein Berufspraktikum von einem halben Jahr an einem Polizeikommissariat, ehe die Ausbildung an der Landespolizeischule fortgesetzt wird. In der weiteren Ausbildung werden Themen zunehmend fächerübergreifend behandelt, mit praktischen Anteilen verknüpft und der erreichte Wissens- und Könnensstand in Rollenspielen, Fallstudien, Übungen, Projekten und Gruppenarbeit vertieft. Je nach Ausbildungsstand werden die Auszubildenden zusätzlich an Polizeieinsätzen beteiligt.
Am Ende der 2½-jährigen Ausbildung ist als Abschluss die Laufbahnprüfung I abzulegen.

Inhalte der Ausbildung
Der Ausbildungsgang zur Vorbereitung auf die zukünftige Verwendung im Polizeivollzugsdienst im Laufbahnabschnitt I umfasst folgende Fächer, Seminare und Ausbildungsvorhaben:

AllgemeinbildungRechtsausbildungPraktischer Dienst
Politik/Verfassungsrecht
Deutsch
Englisch
Drogen/Umwelt

Straf-/Strafprozessrecht
Eingriffs-/Verfahrensrecht
Polizei-/Verwaltungsrecht
öffentliches Recht
Ordnungswidrigkeitenrecht
Verkehrsrecht
Datenschutz

Kriminalistik
Erste Hilfe
Einsatzlehre
kraftfahrtechnische Ausbildung
Schießausbildung
Datenverarbeitung/
Auskunftsdienst
Polizeiberufs-/
Polizeidienstkunde
Soziale KompetenzDienstausbildungSport
Ethik
angewandte Psychologie
Sozialpraktikum
Umgang mit Konflikten
Umgang mit sozialen Minderheiten
Fernmeldedienst
Katastrophenselbstschutz
Selbstverteidigung/
Einsatztraining
Schwimmen/Retten
Kondition

Im Anschluss an die Ausbildung verrichten Sie 16 Monate im Fortbildungs- und Einsatzzug der Wasserschutzpolizei.
Diese Fortbildung beinhaltet einen 3-monatigen Küstenlehrgang an der Wasserschutzpolizeischule und einen 6-wöchigen Hamburger Zusatzlehrgang.

 

Studium Laufbahnabschnitt II (gehobener Dienst)

Der Studiengang Wasserschutzpolizei ist ein dualer Studiengang, der in Vollzeit studiert wird Der Studiengang dauert drei Jahre. Das zweite und das dritte Studienjahr beginnen jeweils mit einem sechsmonatigen Praktikum. Die fachtheoretischen Anteile umfassen insgesamt 24 Monate.
Der Studiengang schließt mit dem Grad Bachelor of Arts ab.
Während des 8-monatigen Grundstudiums erfolgt keine Bezahlung als Polizeianwärter.
Im Anschluss an das Studium verrichten Sie 16 Monate im Fortbildungs- und Einsatzzug der Wasserschutzpolizei.
Diese Fortbildung beinhaltet einen 3-monatigen Küstenlehrgang an der Wasserschutzpolizeischule und einen 6-wöchigen Hamburger Zusatzlehrgang.

Modulübersicht Dienstzweig Wasserschutzpolizei:

Eine Übersicht zu den Modulen und den entsprechenden Lehrinhalten finden Sie unter:
www.hdp.hamburg.de/polizei

Ihre Perspektiven

Der Polizeiberuf bietet jedem Polizeibeamten die Möglichkeit, sich für den Aufstieg bis in die Laufbahn des höheren Dienstes zu qualifizieren - ganz gleich, ob Sie im mittleren oder im gehobenen Dienst anfangen. So entscheidet nicht allein Ihre bisherige schulische Laufbahn, sondern auch Ihre ganz persönlichen Fähigkeiten über Ihr Fortkommen. Der höhere Dienst besteht aus Leitungspositionen, in denen Sie sowohl polizeiliche Grundsatzangelegenheiten, als auch abteilungsübergreifende Koordinierungen organisieren können. Beispiel hierfür sind Leiter/innen von Polizeikommissariaten oder kriminalpolizeilichen Fachdienststellen im Landeskriminalamt. Diese Arbeit wird natürlich auch dementsprechend höher vergütet.

Darstellung der möglichen Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach der bestandenen Laufbahnprüfung I beginnen Sie mit der Besoldungsstufe A7 und dem Dienstgrad der/ des Polizeimeisterin/ Polizeimeisters. Abhängig von Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung sind Beförderungen über A8 / Polizeiobermeister, A9 / Polizeihauptmeister, A9 / Polizeikommissar, A10 / Polizeioberkommissar bis zum A11 / Polizeihauptkommissar möglich oder
nach mindestens drei Jahren Bewährung im polizeilichen Außendienst ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt II möglich. Der Zugang zur Kriminalpolizei erfolgt ausschließlich über das Studium an der Hochschule der Polizei.

Es folgen:
2 Jahre Studium an der Hochschule der Polizei mit abschließender Laufbahnprüfung II.Nach der bestandenen Laufbahnprüfung II bekleiden Sie die Besoldungsstufe A9 und den Dienstgrad der/ des Polizeikommissarin/ Polizeikommissares. Anschließend ist nach Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung ein Aufstieg über A10 / Polizei-/Kriminaloberkommissar, A11/12 / Polizei-/Kriminalhauptkommissar bis A13 / Erster Polizei-/ Kriminalhauptkommissar möglich.Weitere Aufstiegsmöglichkeiten:
Nach 4 Jahren Bewährung im Laufbahnabschnitt II ist die Teilnahme am Auswahlverfahren für den Laufbahnabschnitt III (höherer Dienst) möglich.


Es folgen 2 Jahre Ausbildung:

  • ein Jahr an einer Polizeischule
  • ein Jahr an der Deutschen Hochschule der Polizei in Münster/Hiltrup


Abschluss mit der Laufbahnprüfung III.

Im höheren Polizeivollzugsdienst nehmen Sie  leitende Tätigkeiten in verschiedenen Verwendungen und Dienststellen wahr. Nach erfogreichem Abschluss der Laufbahnprüfung III beginnen Sie mit dem Dienstgrad des Polizeirates/ Kriminalrates (Besoldungsstufe A 13) und haben die Möglichkeit des Aufstieges bis zum leitenden Polizeidirektor (Besoldungsstufe B4).

Verdienst- mittlerer Dienst (Laufbahnabschnitt I)

Sie absolvieren Ihre Ausbildung (Laufbahnabschnitt I) vom ersten Tag an mit einem guten Verdienst. Das Einkommen ist schon während der Ausbildung abhängig vom Familienstand. Nach Abschluss der Ausbildung richtet sich der Verdienst nach dem Familienstand und den Erfahrungsstufen.

Zu Ihren monatlichen Bezügen (siehe: angefügte Beispiele) erhalten Sie nach Abschluss der Ausbildung vermögenswirksame Leistungen, ein jährliches Urlaubsgeld von 400 Euro (brutto- bis zur Besoldungsgruppe A 8).

Im Krankheitsfall werden Ihre Bezüge uneingeschränkt fortgezahlt. Als Polizeibeamter auf Widerruf haben Sie während der Ausbildung Anspruch auf Heilfürsorge, d.h. Ihr Dienstherr - die Freie und Hansestadt Hamburg - kommt grundsätzlich für die ärztliche Versorgung auf, ohne dass Ihrerseits finanzielle Leistungen zur Krankenversicherung erbracht werden müssen (Ausnahmen sind z.B. Kostenzuschüsse für Brillengestelle). Dieser Anspruch erlischt mit dem Abschluss der Ausbildung.

Nach dem Fortfall der Heilfürsorge werden Sie selbst für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verantwortlich sein. Sie werden die Möglichkeit bekommen, Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und von den Beamten (auch bereits in der Ausbildung) finanziell selbst zu tragen.

Es erfolgen keine Dezember-Sonderzahlungen. Beamte mit berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten für den Monat Dezember eine Sonderzahlung von 300 Euro (brutto) für jedes Kind. Ihr monatlicher Verdienst als Polizeimeisteranwärter/in (mittlerer Dienst) im ersten Ausbildungsjahr:

Ledig (St. Kl. I)

960,- € brutto

927,- € netto

Verheiratet (St. Kl. IV)

1.076,- € brutto

1.040,- € netto

+ 63,69 € Polizeizulage (nach 1 Jahr).

Ihr monatlicher Verdienst als Polizeimeisteranwärter/in (mittlerer Dienst) im ersten Ausbildungsjahr bei bereits vorhandenen nachweislichen Befähigungszeugnissen gemäß §§ 3, 4, 5 oder 30 der SchOffzAusbVO:

Ledig (St. Kl. I)

1.632,- € brutto

1.456,- € netto

Verheiratet (St. Kl. IV)

1.829,- € brutto

1.594,- € netto

+ 63,69 € Polizeizulage (nach 1 Jahr).

Ihr monatlicher Verdienst als Polizeimeister/in (mittlerer Dienst) nach Abschluss der Ausbildung:

Ledig (St. Kl. I) 21 Jahre

2.207,- € brutto

1.853,- € netto (einschl. Polizeizulage)

Verheiratet (St. Kl. IV)

2.184,- € brutto

1.837,- € netto (einschl. Polizeizulage)

Die Berechnung der Netto- Verdienste erfolgte beispielhaft unter Berücksichtigung von kirchensteuerpflichtigen in Hamburg gemeldeten Bezügeempfängern.

Verdienst- gehobener Dienst (Laufbahnabschnitt II)

Sie absolvieren Ihr Studium (Laufbahnabschnitt II) vom ersten Tag an mit einem guten Verdienst. Das Einkommen ist schon während des Studiums abhängig vom Familienstand. Nach Abschluss des Studiums richtet sich der Verdienst nach dem Familienstand und Erfahrungsstufen.

Zu Ihren monatlichen Bezügen (siehe: angefügte Beispiele) erhalten Sie nach Abschluss des Studiums vermögenswirksame Leistungen. Im Krankheitsfall werden Ihre Bezüge uneingeschränkt fortgezahlt.

Als Polizeibeamter auf Widerruf haben Sie während des Studiums Anspruch auf Heilfürsorge, d.h. Ihr Dienstherr - die Freie und Hansestadt Hamburg - kommt grundsätzlich für die ärztliche Versorgung auf, ohne dass Ihrerseits finanzielle Leistungen zur Krankenversicherung erbracht werden müssen (Ausnahmen sind z.B. Kostenzuschüsse für Brillengestelle). Dieser Anspruch erlischt mit dem Abschluss des Studiums. Nach dem Fortfall der Heilfürsorge werden Sie selbst für einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verantwortlich sein. Sie werden die Möglichkeit bekommen, Beihilfe in Anspruch zu nehmen. Der Abschluss einer Pflegeversicherung ist gesetzlich vorgeschrieben und von den Beamten (auch bereits während des Studiums) finanziell selbst zu tragen.

Es erfolgen keine Dezember-Sonderzahlungen. Beamte mit berücksichtigungsfähigen Kindern erhalten für den Monat Dezember eine Sonderzahlung von 300 Euro (brutto) für jedes Kind.

Ihr monatlicher Verdienst als Polizeikommissaranwärter/in im Studium mit bereits vorhandenen Befähigungsnachweis der Deutschen Marine:

Ledig (St. Kl. I)

1.012,- € brutto

988,- € netto

Verheiratet (St. Kl. IV)

1.128,- € brutto

1.083,- € netto

+ 63,69 € Polizeizulage (nach 1 Jahr).

Ihr monatlicher Verdienst als Polizeikommissaranwärter/in (gehobener Dienst) im Studium bei bereits vorhandenen nachweislichen Befähigungszeugnissen gemäß §§ 3, 4, 5 oder 30 der SchOffzAusbVO:

Ledig (St. Kl. I)

1.720,- € brutto

1.520,- € netto

Verheiratet (St. Kl. IV)

1.917,- € brutto

1.655,- € netto

 + 63,69 € Polizeizulage (nach 1 Jahr).

Ihr monatlicher Verdienst als Polizeikommissar/in nach Abschluss des Studiums:

Ledig (St. Kl. I) 21 Jahre

2.426,- € brutto

1.999,- € netto (einschl. Polizeizulage)

Verheiratet (St. Kl. IV)

2.542,- € brutto

2.075,- € netto  (einschl. Polizeizulage)

Die Berechnung der Netto- Verdienste erfolgte beispielhaft unter Berücksichtigung von kirchensteuerpflichtigen in Hamburg gemeldeten Bezügeempfängern.