Neue Grippe: Informationsmaterialien für Schulen
| Aktuelle Meldung (BSG, 5.11.): Auch in Hamburg steigt die Zahl der erkrankten Kinder und Jugendlichen. Es gilt: Wer erkrankt ist gehört nicht in die Schule, weder Schüler, noch Lehrer. Mehr... |
Symptome
Die Symptome der Neuen Influenza A/H1N1 sind ähnlich wie bei der saisonalen Influenza vor allem durch einen plötzlichen Krankheitsbeginn, Fieber über 38 °C und Husten gekennzeichnet. In der Regel treten die ersten Krankheitssymptome ein bis zehn Tage nach der Ansteckung auf.
Was tun im Krankheitsfall?
Kranke Kinder[1] sollten nicht in die Schule gehen. Sollten bei einem Kind in der Schule plötzliche Krankheitssymptome einer Neuen Influenza auftreten, sind die Eltern zu informieren. Diese sollten mit ihrem Kind eine Ärztin bzw. einen Arzt aufsuchen.
Für diesen Fall wurden die unten angefügten Informationsblätter von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz in Abstimmung mit der Behörde für Schule und Berufsbildung und den Gesundheitsämtern als Hilfestellung erstellt. Damit soll erreicht werden, dass die erforderlichen Maßnahmen eingeleitet werden und ggf. Unsicherheiten in der Schule und bei den Eltern vermieden werden.
Erhält die Schule Hinweise auf Verdachts- bzw. Krankheitsfälle an Neuer Influenza A/H1N1 oder treten vermehrt Verdachtsfälle auf so ist umgehend das zuständige Gesundheitsamt zu informieren.
Mehr Informationen
- Umfassende Informationen finden Sie unter www.hamburg.de/neue-grippe.
- Informationen und Materialien zu den Hygienemaßnahmen finden Sie auch unter www.wir-gegen-viren.de
- Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung informiert mit einem Faltblatt in elf Sprachen über die Neue Grippe
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[1] Der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Influenza A/ H1N1 ist meldepflichtig gemäß der „Verordnung über die Meldepflicht bei Influenza“ vom 30. April 2009 i.V.m. §§ 6 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 15 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG).
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