Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

Führerschein nach Entzug Neuerteilungen von Führerscheinen nach Entzug

Leichte Sprache
Gebärden­sprache
Ich wünsche eine Übersetzung in:

  

Neuerteilungen von Führerscheinen nach Entzug

​​​​​​​

Führerschein, Neuerteilung nach Entzug

Beschreibung der Leistung

 

 

Wichtige Hinweise

Voraussetzungen

Der Antragssteller muss seinen Hauptwohnsitz in Hamburg haben.
Bei einer Sperrfrist kann der Antrag auf Neuerteilung frühestens drei Monate vor Ablauf im Standort LBV-Mitte gestellt werden.
 

Benötigte Unterlagen

  • ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
  • ein biometrisches Passfoto 35 x 45 Millimeter
  • ein Führungszeugnis(Merkmal O für behördliche Zwecke bei der Meldebehörde), nicht älter als 3 Monate
  • die Terminbestätigung
  • sofern vorhanden: die rechtskräftige gerichtliche Entscheidung(Strafbefehl oder Urteil) über die Entziehung der Fahrerlaubnis
  • falls Sie vorher in einer anderen Stadt gelebt haben und erst kürzlich nach Hamburg gezogen sind: die Bestätigung der vorher zuständigen Behörde darüber, dass Ihre Akte an den Landesbetrieb Verkehr übersandt wurde

zusätzlich für Führerscheine für Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen und Motorräder (Klassen A, A1, B, BE, M, L oder T):

  • ein Sehtest(z.B. durch einen Optiker), nicht älter als 2 Jahre
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe

zusätzlich für alle größeren Kraftfahrzeuge (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE oder D1E):

  • ein Gutachten eines Augenarztes gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung (FeV),  Gültigkeit: maximal zwei Jahre ab Ausstellungsdatum
  • Ärztliche Gutachten  für C-/D-Klassen gemäß Anlage 5 FeV(Hausarzt, bzw. Arbeits-Verkehrsmediziner für D-Klassen),  Gültigkeit: max. 1 Jahr ab Ausstellungsdatum
  • ein Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe, sofern die Klasse B vor dem 01.08.1969 erteilt wurde

Zu Beachten

Ein persönliches Beratungsgespräch beim LBV-Mitte ist zu empfehlen bei:

  • einer Neuerteilung in Verbindung mit einer MPU (Medizinisch Psychologische Untersuchung; Eignungstest)
  • einem erforderlichen Aufbauseminar

Eine Terminbuchung ist zwingend erforderlich!

Die Beantragung der Neuerteilung nach Versagung, Entziehung oder Sperre ist ausschließlich im Standort LBV-Mitte möglich.
 

Terminbuchung

  • Besuchen Sie unsere Internetseite zur Terminbuchung (Link siehe unten).
  • Wählen Sie die Kategorie: Führerschein
  • Danach wählen Sie:  Neuerteilung nach Entzug (Beratung)
  • Befolgen Sie die einzelnen Schritte, um einen Termin zu reservieren.
  • Sie erhalten eine E-Mail. Bestätigen Sie Ihren reservierten Termin über den Link in der E-Mail.
  • Sie erhalten eine Terminbestätigung. Bringen Sie diese zu Ihrem Termin mit.

Ablauf, Dauer & Gebühren

Gebühren

Die Gebühren für eine Neuerteilung der Fahrerlaubnis belaufen sich auf ca. 235,00 EUR. Die konkrete Summe kann erst vor Ort nach Vorlage der vollständigen Unterlagen festgesetzt werden. Grundlage hierfür ist die Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Formulare, Services & Links

Stand der Information: 18.03.2024


Frag-den-Michel


Themenübersicht auf hamburg.de

*Über die Einbindung dieses mit *Sternchen markierten Angebots erhalten wir beim Kauf möglicherweise eine Provision vom Händler. Die gekauften Produkte werden dadurch für Sie als Nutzerinnen und Nutzer nicht teurer.