Nichtraucherschutz
Nichtraucherschutz in Hamburg
Seit dem 1. Januar 2008 ist das Rauchen in allen öffentlichen Gebäuden Hamburgs verboten. Zum 1. Januar 2010 tritt nach dem Beschluss der Bürgerschaft eine Neuregelung in Kraft. Hier erfahren Sie, welche Einrichtungen genau betroffen sind und wie Sie zum Nichtraucherschutz beitragen können. »
Fragen und Antworten zum Passivraucherschutzgesetz
Hier finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen zum Hamburgischen Passivraucherschutzgesetz. »
Schluss mit dem Rauchen
Vernünftige Gründe, um mit dem Rauchen Schluss zu machen, gibt es genug. Hier finden Sie Anregung und Unterstützung, um wieder zu einem rauchfreien Leben zurück zu finden. »Nichtraucherschutz in Hamburger Betrieben
Im Januar 2008 ist das Hamburgische Passivraucher- schutzgesetz mit einem umfangreichen Rauchverbot in Kraft getreten. Diese gesetzliche Veränderung ist für Arbeitgeber und Beschäftigte ein guter Anlass darüber nachzudenken, wie konsequent der Nichtraucherschutz in der eigenen Firma umgesetzt ist. Informationen und Beispiele aus Betrieben finden Sie hier. »
