Nichtraucherschutz
Das Bundesverfassungsgericht hat am 21.02.2012 das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) für teilweise unwirksam erklärt, weil die Ungleichbehandlung von Speise- und Schankgaststätten hinsichtlich der Einrichtung von abgeschlossenen Raucherräumen verfassungswidrig ist. Das Gesetz ist weiter in Kraft, bis zu einer gesetzlichen Neuregelung wird ab sofort durch das Verfassungsgericht die Ausweisung von Raucherräumen in Hamburger Speisegaststätten erlaubt. Die untenstehenden Informationen beziehen sich zum Teil auf gesetzliche Regelungen vor dem aktuellen Urteil des Bundesverfassungsgerichts.
Weitere Informationen finden Sie hier: Pressemitteilung vom 21.02.2012
Gesundheitsausschuss beschließt Neuregelung - Aktuelle Pressemitteilung vom 15.05.2012
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Schluss mit dem Rauchen
Vernünftige Gründe, um mit dem Rauchen Schluss zu machen, gibt es genug. Hier finden Sie Anregung und Unterstützung, um wieder zu einem rauchfreien Leben zurück zu finden. »Nichtraucherschutz in Hamburger Betrieben
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