Fragen- und Antwortenkatalog Wegebaubeiträge
- Wo ist das gesetzlich geregelt, dass ich Beiträge zahlen muss?
- Wer muss zahlen?
- Wieso muss nicht der Voreigentümer den Beitrag zahlen, der bei Abschluss der Baumaßnahme Eigentümer war?
- Ich habe mein Grundstück verkauft, Kaufvertrag ist geschlossen, der neue Eigentümer ist im Grundbuch noch nicht eingetragen, wer zahlt den Beitrag?
- Was ist ein Erschließungsbeitrag?
- Wofür wird der Erschließungsbeitrag erhoben?
- Was ist ein Ausbaubeitrag?
- Wofür wird der Ausbaubeitrag erhoben?
- Trägt die FHH einen Teil der Kosten? Wie hoch ist der Anteil bei Erschließungsbeiträgen?
- Trägt die FHH einen Teil der Kosten? Wie hoch ist der Anteil bei Ausbaubeiträgen?
- Was ist eine Anliegerstraße?
- Was ist eine Haupterschließungsstraße?
- Was ist eine Hauptgeschäftsstraße?
- Was ist eine Hauptverkehrsstraße?
- Bis wann muss ich den Beitrag bezahlen?
- Was kann ich tun, wenn ich den Beitrag nicht bezahlen kann?
- Was ist eine Verrentung?
- Wann wird eine Stundung gewährt?
- Gibt es für Eckgrundstücke Ermäßigungen?
- Wird für die Berechnung die Grundstücksgröße zugrunde gelegt?
- Wird die Grundstücksgröße noch entsprechend der Nutzung des Grundstücks verändert?
- Wird nach tatsächlichen Kosten abgerechnet?
- Wie errechnet sich der Beitragssatz?
- Ich bin mit der Festsetzung nicht einverstanden, was kann ich tun?
- Kostet der Widerspruch etwas?
- Wurden für mein Grundstück schon Anliegerbeiträge gezahlt?
- Wo erhalte ich weitere Auskünfte zu meinen Fragen?

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