Anliegerbeiträge
Innovationsabgaben
Ziel der Einrichtung eines Innovationsbereiches ist es, die Attraktivität eines Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentrums bzw. eines Wohnquartiers zu erhöhen. Zur Finanzierung wird hierfür eine Abgabe erhoben.
Sollten Sie Fragen haben oder möchten Sie einen Termin mit uns vereinbaren, schreiben Sie uns oder rufen Sie uns an.
Interessante Links
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» Gesetz zur Stärkung der Einzelhandels-, Dienstleistungs- und Gewerbezentren
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» Gesetz zur Stärkung von Wohnquartieren durch private Initiativen
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» Abgabenordnung
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» Hamburgisches Abgabengesetz
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» Infothek Business Improvement Districts und Innovationsquartiere
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» Private Initiativen zur Stadtteilentwicklung
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» Merkblatt BID

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