Gemeinsames Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße), die Anpassung von Eisenbahnbetriebsanlagen und die Errichtung von Lärmschutzanlagen in Wilhelmsburg
Der Plan hat einschließlich der Unterlagen zur Freistellung von Bahnbetriebszwecken sowie der Unterlagen über die Umweltauswirkungen in der Zeit vom 17. Februar 2011 bis zum 16. März 2011 zur Einsicht ausgelegen.
Die Einwendungsfrist endete am 30. März 2011.
Die Planfeststellungsbehörde beabsichtigt, die rechtzeitig erhobenen Einwendungen gegen den Plan und die Stellungnahmen der Behörden zu dem Plan sowie die Äußerungen zu den Umweltauswirkungen mit den Vorhabenträgerinnen, den Behörden, den Betroffenen, den Personen, die Einwendungen erhoben haben sowie den Vereinigungen, sofern diese fristgerecht Stellung genommen haben, mündlich zu erörtern.
Die Behörden, die Vorhabenträgerinnen und diejenigen, die Einwendungen erhoben oder sich zu den Umweltauswirkungen geäußert haben, sowie die Vereinigungen, sofern diese fristgerecht Stellung genommen haben, werden von dem Erörterungstermin benachrichtigt. Der Erörterungstermin wird außerdem mindestens eine Woche vorher im Amtlichen Anzeiger bekanntgemacht.
Aufwendungen, die durch die Einsichtnahme in die Planfeststellungsunterlagen oder durch die Teilnahme am Erörterungstermin entstehen, können nicht erstattet werden. Die Planunterlagen werden auf dieser Internetseite weiter unten unter Downloads digital zur Verfügung gestellt.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us

