Erörterungstermin im gemeinsamen Planfeststellungsverfahren für die Verlegung der B 4/75 (Wilhelmsburger Reichsstraße), die Anpassung von Eisenbahnbetriebsanlagen und die Errichtung von Lärmschutzanlagen in Wilhelmsburg abgeschlossen
Im Rahmen eines gemeinsamen Planfeststellungsverfahrens gemäß § 17 Bundesfernstraßengesetz (FStrG), § 18 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) in Verbindung mit §§ 73, 78 des Hamburgischen Verwaltungsverfahrensgesetzes (HmbVwVfG) haben die Planunterlagen in der Zeit vom 17. Februar 2011 bis zum 16. März 2011 zur Einsicht ausgelegen. Die Einwendungsfrist endete am 30. März 2011. Der Erörterungstermin nach § 73 Abs. 6 HmbVwVfG hat in der Zeit vom 23.04.2012 bis 27.04.2012 stattgefunden.
Nach dem Erörterungstermin werden die Vorhabenträger und die Anhörungsbehörde erwägen, ob Planänderungen, Anordnungen, Gutachten u.ä. notwendig und/oder sinnvoll sind. Die Anhörungsbehörde wird außerdem eine Sitzungsniederschrift über den Erörterungstermin erstellen und an die Teilnehmer verschicken.
Sofern die Vorhabenträger Planänderungen beantragen, wird die Anhörungsbehörde entscheiden, ob und in welcher Weise ein Planänderungsverfahren im Sinne des § 73 Abs. 8 hmbVwVfG durchzuführen ist.
Mit einer Entscheidung über den Planfeststellungsantrag ist nicht vor Ablauf mehrerer Monate zu rechnen. Sofern ein Planfeststellungsbeschluss erlassen wird, wird er den Einwendern und anderen Verfahrensbeteiligten bekanntgeben (ggf. auch im Wege der sogenannten öffentlichen Bekanntmachung nach § 74 Abs. 5 HmbVwVfG).

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