Fachstellen für Wohnungsnotfälle
Die Fachstellen für Wohnungsnotfälle in den Hamburger Bezirksämtern helfen bei Mietschulden, bewilligen öffentliche Unterbringung und unterstützen die Wohnungssuche wohnungsloser Haushalte.
Wohnungssicherung
(FHH)
Dazu verhandeln die Fachstellen mit Vermietern, Amtsgerichten und Gerichtsvollziehern und vermitteln weitergehende Hilfen.
Bei Mietschulden können diese durch ein Darlehen oder eine Beihilfe übernommen werden. Damit besteht die Möglichkeit, eine bereits ausgesprochene Kündigung abzuwenden.
Wohnungsvermittlung
Die Fachstellen vermitteln in Zusammenarbeit mit den Wohnungsabteilungen der Grundsicherungs- und Sozialämter obdachlose, auf der Straße lebende sowie wohnungslose Menschen aus öffentlicher Unterbringung in Wohnraum.
Zusätzliche Hilfen, wie die Direktüberweisung der Miete oder eine zeitweise Beratung und Unterstützung nach Wohnungsbezug, sollen das neue Mietverhältnis langfristig absichern.
Öffentlich-rechtliche Unterbringung
Bei bestehender Obdachlosigkeit bewilligen die Fachstellen die Unterbringung in einer Wohnunterkunft. Dieses Angebot gilt auch für Menschen, deren Wohnraum nicht erhalten werden konnte und die kurzfristig eine Unterkunft benötigen.
Bei Bedarf vermitteln die Fachstellen weitergehende Hilfen wie Schuldnerberatung oder Beratung und Unterstützung durch die Sozialen Beratungsstellen.
Kontakt
Adressen und Sprechzeiten der Fachstellen finden Sie im Behördenfinder Hamburg (bitte geben Sie in der Suchmaske Ihre Adresse bzw. eine beliebige Straße ein).
Die Kontaktdaten finden sich auch in der Broschüre "Das soziale Hilfesystem für wohnungslose Menschen".
Weitere Hilfen
Bei Bedarf vermitteln die Fachstellen weitergehende Hilfen wie Schuldnerberatung oder Beratung und Unterstützung durch die Sozialen Beratungsstellen.

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