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Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt

Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie in Hamburg: Beteiligung der Öffentlichkeit

22.12.2009

Die Europäische Union hat erkannt, dass erfolgreicher Gewässerschutz die Akzeptanz und die Unterstützung der Bevölkerung benötigt und hat daher die Öffentlichkeitsbeteiligung als einen wichtigen Baustein bei der Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie festgeschrieben. Ein besonderes Gewicht wird auf die Öffentlichkeitsarbeit bei der Aufstellung der Bewirtschaftungspläne gelegt. Neben der Information und Beteiligung sind drei formale Anhörungsverfahren in der Richtlinie vorgeschrieben.

1. Anhörung zum Zeitplan und Arbeitsprogramm

Im Zeitraum vom 22.12.2006 - 22.06.2007 erfolgte die erste Anhörungsphase zur Vorbereitung und Aufstellung des Bewirtschaftungsplanes. Die Flussgebietsgemeinschaft Elbe (FGG-Elbe) hat dazu ein Anhörungsdokument aufgestellt, das neben dem Zeitplan und dem Arbeitsprogramm zusätzlich Informationen zu den einzelnen Anhörungsphasen und Kontaktdaten der zuständigen Einrichtungen in den Bundesländern im Einzugsgebiet der Elbe enthält. In dem Teilplan für das Gebiet der Freien und Hansestadt Hamburg, den die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt erstellt hat, werden die erforderlichen Arbeitsschritte in einem höheren Detaillierungsgrad benannt.

2. Anhörung zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen

Im Zeitraum vom 22.12.2007 - 22.06.2008 erfolgte die Anhörung zu dem Anhörungsdokument zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in der Flussgebietsgemeinschaft Elbe. Ergänzend hierzu hatte Hamburg das Anhörungsdokument zu den wichtigen Wasserbewirtschaftungsfragen in der Freien und Hansestadt Hamburg vom 18.03.2008 bis 22.09.2008 zur Stellungnahme veröffentlicht.

3. Anhörung zum Entwurf des Bewirtschaftungsplanes

Erster Bewirtschaftungsplan für das Einzugsgebiet der Elbe veröffentlicht

Vom 22. Dezember 2008 bis zum 22. Juni 2009 erfolgte die dritte formale Anhörung der Öffentlichkeit zur Umsetzung der EG-Wasserrahmenrichtlinie. In diesem Zeitraum konnten Stellungnahmen zu den Entwürfen des Bewirtschaftungsplans und des Maßnahmenprogramms für das Einzugsgebiet der Elbe abgegeben werden.  

Der Bewirtschaftungsplan ist zusammen mit dem Maßnahmenprogramm das entscheidende Instrument, um die Ziele der WRRL für das Einzugsgebiet zu erreichen, nämlich das Grundwasser und die Oberflächengewässer in einen guten Zustand beziehungsweise in ein gutes ökologisches Potenzial zu versetzen. Oberflächengewässer im Sinne der WRRL sind dabei Flüsse, Seen, Übergangs- und Küstengewässer. 

Folgende Dokumente wurden für die Anhörung zum Download im Internet und zur Einsichtnahme in der Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt sowie in allen Bezirksämtern zur  Verfügung gestellt:

Nach Abschluss der Anhörung wurde eine Auswertung der Stellungnahmen im Internet veröffentlicht.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt (U) Wolfgang Meier Abteilung Wasserwirtschaft Raum 2.114 Billstraße 84 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42845-2419 040 427972-482 Wolfgang.Meier@bsu.hamburg.de