Ombudsmann für SchülerInnenvertretungen
Ombudsmann? Was ist das?
Der Begriff kommt vom schwedischen "Ombudsman". Das ist eine Person, der Du Dich anvertrauen und mit der Du Probleme besprechen kannst und die als Vermittlerin handeln kann. Der Ombudsmann in Hamburg ist eine Beschwerdestelle und Ansprechpartner für die Schülervertretung in der Klasse, im Schülerrat, in der Schulkonferenz und für überschulische Gremien in allen Angelegenheiten, die ihre schulgesetzlich verankerten Mitbestimmungsrechte betreffen.
Seit wann gibt es eine Ombudsperson?
Die Ombudsfrau für Schülervertretungen wurde im März 1999 im Rahmen einer Vereinbarung zwischen der SchülerInnenkammer Hamburg und der damaligen Senatorin Rosemarie Raab eingesetzt.
Vorausgegangen war eine Demonstration von 168 Stunden Dauer und Beratungen am "Runden Tisch" mit Vertreterinnen und Vertretern der Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung, auf denen Schülerinnen und Schüler eine bessere Ausstattung der Schulen, aber auch mehr Mitsprachemöglichkeiten im Unterricht forderten. So wurde dann die Ombudsfrau vorgeschlagen, die seitdem eine Art "Anwältin für Schülervertretungen" ist.
Wer ist die Ombudsperson?
Seit Dezember 2009 ist Holger Gisch ehrenamtlich der neue Ombudsmann.
Die genauen Aufgaben und Befugnisse stehen in der sogenannten Einsetzungsverfügung
Wie erreiche ich den Ombudsmann?
Holger Gisch
Tel.: 0172- 438 25 77
Holger.Gisch@BSB.Hamburg.de
Hamburger Str. 41, 22083 Hamburg

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