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Omnibusverkehr in Hamburg: Ansprechpartner für Unternehmen

Wer die Personenbeförderung mit einem Omnibus durchführen oder anbieten möchte, braucht dafür eine Genehmigung. Diese erteilt die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Außerdem gibt es weitere Ansprechpartner.

 

Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen oder  Mietomnibusverkehr: Wer so etwas durchführen oder anbieten möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Das Gesetz spricht von der „entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr oder im Gelegenheitsverkehr“. Näheres dazu ist im Personenbeförderungsgesetz geregelt.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man eine Genehmigung beantragen kann?
Den Antrag auf Erteilung der Genehmigung können alle Unternehmer stellen, wenn sie die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen. Dazu zählen die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit.

Wo wird der Antrag gestellt? Wo gibt es Anträge?
Zuständig ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Dort stehen ebenfalls alle Antragsformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.

Was gibt es bei den Anträgen zu beachten?
Als Ratgeber für die Antragsstellung stehen unten die entsprechenden Merkblätter zum Antragsverfahren zum Herunterladen zur Verfügung.

An wen können sich Omnibus-Unternehmer bei Fragen wenden?
Wenn es um Anträge und Genehmigungen geht, können Sie die Behörde ansprechen. Unten finden Sie auch Anschriften und Kontaktdaten des Omnibusverbands und der Handelskammer Hamburg.

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Verkehrsgewerbeaufsicht Omnibus-, Stadtbahn- und U-Bahnverkehr Andreas Völker Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-3245 040 42840-2355 andreas.voelker@bwvi.hamburg.de
Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag von 9.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Verkehrsgewerbeaufsicht Omnibus-, Stadtbahn- und U-Bahnverkehr Maren Cordes Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-2350 040 42840-2355 maren.cordes@bwvi.hamburg.de
Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag von 9.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation Verkehrsgewerbeaufsicht Omnibus-, Stadtbahn- und U-Bahnverkehr Elli Vasiliou Stadthausbrücke 8 20355 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42840-3122 040 42840-2355 elli.vasiliou@bwvi.hamburg.de
Öffnungszeiten Dienstag bis Freitag von 9.00 - 12.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Handelskammer Hamburg Abteilung Verkehrsgewerbe, Tourismus Andreas Vogt Adolphsplatz 1 20457 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 36138-318 040 36138-313 Andreas.Vogt@hk24.de
Omnibus Verband Nord (OVN) e.V. Zweigstelle Hamburg Bullerdeich 36 20537 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 2547017-0 040 2547017-5 info@vshhamburg.de
 
 
 
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