Omnibusverkehr in Hamburg: Ansprechpartner für Unternehmen
Wann ist eine Genehmigung erforderlich?
Linienverkehr mit Kraftfahrzeugen, Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen oder Mietomnibusverkehr: Wer so etwas durchführen oder anbieten möchte, benötigt dafür eine Genehmigung. Das Gesetz spricht von der „entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr oder im Gelegenheitsverkehr“. Näheres dazu ist im Personenbeförderungsgesetz geregelt.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit man eine Genehmigung beantragen kann?
Den Antrag auf Erteilung der Genehmigung können alle Unternehmer stellen, wenn sie die Berufszugangsvoraussetzungen erfüllen. Dazu zählen die persönliche Zuverlässigkeit, die fachliche Eignung und die finanzielle Leistungsfähigkeit.
Wo wird der Antrag gestellt? Wo gibt es Anträge?
Zuständig ist die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation. Die Kontaktdaten finden Sie unten auf dieser Seite. Dort stehen ebenfalls alle Antragsformulare zum Ausfüllen und Ausdrucken bereit.
Was gibt es bei den Anträgen zu beachten?
Als Ratgeber für die Antragsstellung stehen unten die entsprechenden Merkblätter zum Antragsverfahren zum Herunterladen zur Verfügung.
An wen können sich Omnibus-Unternehmer bei Fragen wenden?
Wenn es um Anträge und Genehmigungen geht, können Sie die Behörde ansprechen. Unten finden Sie auch Anschriften und Kontaktdaten des Omnibusverbands und der Handelskammer Hamburg.

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