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Beschneidung ist strafbar! Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

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Zwei Millionen Mädchen in über 70 Ländern sind jedes Jahr aufgrund traditioneller Praktiken davon bedroht, an ihren Genitalien beschnitten zu werden. Auch in Deutschland sind Mädchen betroffen, beispielsweise während eines Aufenthalts im Heimatland. 

Schutzbrief gegen weibliche Genitalverstümmelung

Schutzbrief

Weibliche Genitalverstümmelung verstößt gegen deutsches und internationales Recht und wird in Deutschland bestraft, auch wenn der Tatort im Ausland liegt. 

Darauf weist der Schutzbrief hin, der in zahlreichen Sprachen verfügbar ist.

Was ist weibliche Genitalverstümmelung? 

Weibliche Genitalverstümmelung oder FGM (Female Genital Mutilation) ist die vollständige oder teilweise Beschneidung der äußeren weiblichen Genitalien aus nicht medizinischen Gründen. 

Es ist eine Verletzung der Menschenrechte.

Welche Folgen hat die Genitalverstümmelung?

Weibliche Genitalverstümmelung FGM kann oft lebenslange schwere gesundheitliche Probleme nach sich ziehen. Mädchen können aufgrund dieser Praxis verbluten oder an einer Infektion sterben.
Viele Frauen leiden ein Leben lang an Schmerzen und bleibenden körperliche und psychische Beschwerden, zum Beispiel:

  • Schmerzen beim Wasserlassen und beim Geschlechtsverkehr, Inkontinenz, schwere Menstruationsprobleme sowie Infektionen der Blase und der Gebärmutter. 

Weitere Folgen können sein: 

  • Unfruchtbarkeit, Probleme bei der Geburt oder schwere Depressionen.

Welche Strafen drohen?

Weibliche Genitalverstümmelung (FGM) verstößt gegen deutsches und internationales Recht:

FGM wird in Deutschland bestraft. Wer die äußeren Genitalien einer weiblichen Person verstümmelt oder dies versucht, riskiert eine Gefängnisstrafe von bis zu 15 Jahren. Dies gilt auch dann, wenn der Tatort im Ausland liegt.

Die Eltern des Mädchens, die im In- oder Ausland ihr Kind einer Genitalverstümmelung unterziehen oder andere Personen dazu veranlassen, machen sich ebenfalls strafbar.

Die versuchte oder tatsächlich durchgeführte weibliche Genitalverstümmelung kann dazu führen, dass staatliche Institutionen die Tochter vorübergehend oder dauerhaft aus der Familie nehmen und die Eltern das Sorgerecht verlieren können.

Im Falle einer Bestrafung können Eltern, die keine deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, zusätzlich ihr Recht verlieren, vorübergehend oder dauerhaft in Deutschland zu leben.

Wie hilft der Schutzbrief?

Betroffene Familien können, wenn sie auf Heimatbesuch sind, diesen Schutzbrief vorzeigen. Eltern können sich durch den Hinweis auf die rechtlichen Folgen dem sozialen Druck im Heimatland zu entziehen und so die generationenübergreifende Kette von Traumatisierungen durch Genitalverstümmelung durchbrechen.

Bewahren Sie dieses Dokument zusammen mit Ihren Reiseunterlagen sicher auf, damit Sie es bei Reisen ins Ausland immer bei sich haben.

Haben Sie Fragen?

Wenn Sie Fragen zu Weiblicher Genitalverstümmelung haben, können Sie sich telefonisch oder online an das staatliche Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen wenden. Das Hilfetelefon bietet Beratung in 17 Sprachen an – 24 Stunden täglich.

Wie erhalte ich den Schutzbrief?

Der Schutzbrief steht unten als Download-Datei zur Verfügung. Um eine möglichst breite Wirksamkeit zu entfalten, liegt der Schutzbrief auch in zahlreichen Übersetzungen vor.

Der Schutzbrief kann als Printversion beim Zentralen Broschürenversand der Sozialbehörde kostenlos bestellt werden unter publikationen@soziales.hamburg.de 

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