Erreichbarkeit: Die Dienststelle befindet sich in einem Sicherheitsbereich - persönliche Termine können deshalb nur nach vorheriger Vereinbarung wahrgenommen werden.
Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
Wer gegen die bundesweit geltenden Regeln der Straßenverkehrsordnung verstößt, begeht in der Regel so genannte Ordnungswidrigkeiten. Diese werden in der Behörde für Inneres und Sport durch die Polizei aufgenommen und durch das Einwohner-Zentralamt geahndet, das auf seinen Internetseiten einen Überblick rund um das Thema Ordnungswidrikeiten gibt.
Eine Übersicht darüber, mit wieviel "Punkten in Flensburg" eine Ordnungswidrigkeit ggf. belegt ist, finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrt-Bundesamtes unter der Rubrik "Zentrale Register / Verkehrszentralregister".
Die Abteilung Grundsatzangelegenheiten des Straßenverkehrs der Behörde für Inneres und Sport befasst sich im Bereich der Ordnungswidrigkeiten mit der Ausgestaltung und Fortentwicklung der einschlägigen bundesrechtlichen Grundlagen und hat als oberste Landes- und Aufsichtsbehörde für deren gesetzmäßige Umsetzung durch die Behörden Sorge zu tragen.
Sie vertritt Hamburgs Interessen in den entsprechenden überregionalen Gremien.

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