Entscheidungslösung
Organspende
Entscheidungslösung zur Organspende in Kraft getreten
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(Bild: BGV)
Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden seit dem 1. November 2012 in regelmäßigen Abständen auf verschiedenen Wegen, beispielsweise durch ihre Krankenkasse oder bei der Beantragung eines neuen Personalausweises, über das Thema Organspende informiert und aufgefordert, ihre Entscheidung möglichst in einem Organspendeausweis zu dokumentieren.
Diese so genannte Entscheidungslösung zielt darauf ab, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu erhöhen. Das Ausfüllen eines Organspendeausweises soll somit zur Selbstverständlichkeit werden. Ist eine Entscheidung zu Lebzeiten getroffen, entlastet dies die Angehörigen, die andernfalls erstmals im Todesfall eines Angehörigen mit der Frage der Organspende konfrontiert werden.
Die Kundenzentren der Bezirksämter werden zukünftig bei der Aushändigung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises den Bürgerinnen und Bürgern auch einen Organspendeausweis mit Basisinformationen in Form einer Klappkarte übergeben. Diese Klappkarte wird auch in Apotheken und Hausarztpraxen erhältlich sein und steht als Download zur Verfügung.














