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Organspende Entscheide Dich jetzt: Organspende rettet Leben!

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Frau mit Superheldin-Umhang. Sprechblase: "Werd' auch du zur Superheldin"

Informationen zur Organspende

Viele schwer erkrankte Menschen sind dringend auf eine Organspende angewiesen, aber es stehen viel zu wenige Organe zur Verfügung, um allen Betroffenen rechtzeitig helfen zu können. Dies ist insofern besonders bedauerlich, weil in zahlreichen Umfragen festgestellt wurde, dass die Bevölkerung mehrheitlich der Organspende positiv gegenübersteht. Doch immer noch dokumentieren viel zu wenige Menschen ihre persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis.

Ohne Zweifel kann die Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende auch Überwindung kosten. Sie entlastet aber die Angehörigen, im entscheidenden Moment im Sinne des Verstorbenen eine Entscheidung zu treffen. Denn sofern kein Organspendeausweis vorliegt, werden sie gebeten, eine Entscheidung im Sinne des mutmaßlichen Willens des Verstorbenen zu treffen.

Nicht selten treten dabei große Unsicherheiten auf, welche Entscheidung dem Willen des Verstorbenen am ehesten gerecht wird. Diese Situation führt bei vielen Angehörigen zu einer zusätzlichen aber vermeidbaren seelischen Belastung. Alle Bürgerinnen und Bürger, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, werden deshalb in regelmäßigen Abständen auf verschiedenen Wegen, beispielsweise durch ihre Krankenkasse oder bei der Beantragung eines neuen Personalausweises, über das Thema Organspende informiert und aufgefordert, ihre Entscheidung (für oder gegen die Organspende oder eine Organspende mit bestimmten Einschränkungen) in einem Organspendeausweis zu dokumentieren.

Diese so genannte Entscheidungslösung zielt darauf ab, die Organspendebereitschaft in Deutschland zu erhöhen. Das Ausfüllen eines Organspendeausweises soll zur Selbstverständlichkeit werden. Die Kundenzentren der Bezirksämter übergeben obligatorisch bei der Aushändigung eines neuen Reisepasses oder Personalausweises den Bürgerinnen und Bürgern auch einen Organspendeausweis mit Basisinformationen.

Sofern Sie eine Patientenverfügung verfasst haben oder eine solche planen, kann auch diese dazu genutzt werden, eine Entscheidung für oder gegen eine Organspende zu dokumentieren. Wichtig ist nur, dass in der Patientenverfügung und im Organspendeausweis keine widersprüchlichen Aussagen getroffen werden.

Anfang 2020 hat der Bundestag die gesetzliche Grundlage für die Organspende geändert. Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende ist am 1. März 2022 in Kraft getreten. Die seit 2012 geltende Entscheidungslösung bleibt in ihrem Kern unverändert. Die Bürger sollen nun aber zusätzlich die Möglichkeit bekommen, ihre Entscheidung einfach zu dokumentieren, jederzeit zu ändern und zu widerrufen. Dazu soll ein bundesweites Online-Register beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte eingerichtet werden.

Hausärztinnen und Hausärzte beraten ihre Patientinnen und Patienten bei Bedarf alle zwei Jahre über die Organ- und Gewebespende ergebnisoffen.

Das Gesetz verankert die Organ- und Gewebespende verstärkt in der ärztlichen Ausbildung. Grundwissen zur Organspende wird in den Erste-Hilfe-Kursen im Vorfeld des Erwerbs der Fahrerlaubnis zu vermittelt.

Weitere Informationen

Kontakt

Sozialbehörde
Amt für Gesundheit

Besucheranschrift
Billstraße 80
20539 Hamburg

Postanschrift
Postfach 76 01 06
22051 Hamburg

E-Mail: organspende@soziales.hamburg.de

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