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Bezirk Harburg Bezirk Harburg

Passivraucherschutzgesetz

Seit dem 01.01.2008 ist das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) in Kraft.

 

Rauchverbot
Rauchverbot (Bild: pixelio.de)

Verantwortlich für die Umsetzung des Rauchverbotes sind die Leitungen der Einrichtungen bzw. die Betreiber von Gaststätten. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) regelt ein allgemeines Rauchverbot in zwölf verschiedenen Bereichen

  • Behörden
  • Krankenhäusern
  • Heimen
  • Schulen
  • Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen
  • Hochschulen
  • Sport- und Kultureinrichtungen
  • Gaststätten und Diskotheken
  • Einzelhandelsgeschäfte
  • Einkaufszentren
  • Justizvollzugsanstalten

Die Kontrollaufgaben im Rahmen dieses Gesetzes wurden vom Senat auf die Bezirksämter übertragen.

Hier, im Bezirksamt Harburg, nimmt diese Aufgabe das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wahr. Wir führen dabei keine speziellen Kontrollen durch, sondern werden anlassbezogen bzw. im Rahmen der gewerberechtlichen Kontrollen tätig.

Beschwerden über Verstöße gegen das Passivraucherschutzgesetz richten Sie bitte an die unten aufgeführte Adresse.

Kontaktmöglichkeit
Freie und Hansestadt Hamburg Bezirksamt Harburg Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt - Passivraucherschutz Knoopstraße 35 21073 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42871-2167 040 42871-2649 Verbraucherschutz@harburg.hamburg.de