Passivraucherschutzgesetz
Verantwortlich für die Umsetzung des Rauchverbotes sind die Leitungen der Einrichtungen bzw. die Betreiber von Gaststätten. Das Hamburgische Passivraucherschutzgesetz (HmbPSchG) regelt ein allgemeines Rauchverbot in zwölf verschiedenen Bereichen
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- Schulen
- Kindertagesstätten und Jugendeinrichtungen
- Hochschulen
- Sport- und Kultureinrichtungen
- Gaststätten und Diskotheken
- Einzelhandelsgeschäfte
- Einkaufszentren
- Justizvollzugsanstalten
Die Kontrollaufgaben im Rahmen dieses Gesetzes wurden vom Senat auf die Bezirksämter übertragen.
Hier, im Bezirksamt Harburg, nimmt diese Aufgabe das Fachamt Verbraucherschutz, Gewerbe und Umwelt wahr. Wir führen dabei keine speziellen Kontrollen durch, sondern werden anlassbezogen bzw. im Rahmen der gewerberechtlichen Kontrollen tätig.
Beschwerden über Verstöße gegen das Passivraucherschutzgesetz richten Sie bitte an die unten aufgeführte Adresse.

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