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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Probleme während des Klinikaufenthalts

Klinik-Essen Klinik-Essen

(© www.pixelio.de; Harry Hautumm)

Nahezu alle Krankenhäuser in Hamburg haben die „ Hamburger Erklärung“ zum patientenorientierten Umgang mit Beschwerden unterzeichnet. Die „Hamburger Erklärung“ ist eine freiwillige Selbstverpflichtung der Hamburger Kliniken und gilt jeweils für ein Jahr. Auch für das Jahr 2010 haben die Hamburger Krankenhäuser einen Bericht über ihr Beschwerdemanagement erstellt. Die Berichte sind auf der HKG-Homepage unter "Publikationen" zu finden.

Durch das ungebrochen große Interesse an der Unterzeichnung der „Hamburger Erklärung“ zeigen die Krankenhäuser, dass patientenorientiertes Handeln im Interesse einer jeden Klinik liegt. Mit der Veröffentlichung der Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner sowie Kontaktmöglichkeiten im Internet können sich Patientinnen und Patienten bereits im Vorfeld einer Krankenhausbehandlung darüber informieren, wer in dem betreffenden Haus im Falle eines Falles ihr Ansprechpartner für Beschwerden wäre. 

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Birte Hoffmann Fachabteilung Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin Raum 5.10 Kurt-Schumacher-Allee 4 20097 Hamburg
Postanschrift Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: Fax: E-Mail:
040 42837-3236 040 4273-10017 040 427948-252 birte.hoffmann@bgv.hamburg.de