•  
  •  
  •  
  •  
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Patientenrechte

Unterschrift Unterschrift

(© berwis / pixelio.de)

Patientenrechtegesetz
Am 18.11.2011 legten zehn Länder Eckpunkte für ein Patientenrechtegesetz vor. Es handelt sich um Hamburg (Federführung), Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auf die Eckpunkte haben sich die Gesundheitsministerinnen und -minister, -senatorinnen und -senatorinnen dieser Länder verständigt. Weiterführende Informationen zum Thema - auch das Eckpunktepapier - sind auf der oben verlinkten Seite der Pressestelle des Senats zu finden.
Hamburg macht sich dafür stark, dass sich das Patientenrechtegesetz nicht nur in einer Bündelung bereits bestehender Rechte erschöpft, sondern diese für die Patientinnen und Patienten darüber hinaus sinnvoll ausgeweitet werden. Wir setzen uns dafür ein, dass Patientinnen und Patienten über Ihre bestehenden Rechte informiert und bei ihrer Entwicklung zu gleichberechtigten Partnern im Gesundheitswesen gefördert werden.


Patientenrechte in Deutschland
Die "Broschüre "Patientenrechte in Deutschland" des Bundesministeriums für Gesundheit informiert Patientinnen und Patienten sowie Ärztinnen und Ärzte über die wichtigsten Rechte und Pflichten im Behandlungsverhältnis und enthält weitergehende Hinweise für den Fall einer Fehlbehandlung.


Patientenverfügung - Leiden - Krankheit - Sterben:
Wie bestimme ich, was medizinisch unternommen werden soll, wenn ich selbst nicht mehr entscheiden kann? Die Broschüre Patientenverfügung des Bundesministeriums für Justiz gibt Hilfestellung für diejenigen Bürgerinnen und Bürger, die eine Patientenverfügung verfassen wollen.

Die Broschüre "Ich sorge vor!" der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz enthält praktische Tipps für Vollmachten, Betreuungsverfügungen und Patientenverfügungen. Der Wegweiser für Betreuungsrecht gibt wichtige Hinweise zum Umgang mit Vorsorgevollmachten.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung

Der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten vertritt die Anliegen von Patientinnen und Patienten im politischen Raum, in Gremien, auf Veranstaltungen und in der Öffentlichkeit. Er setzt sich für die Stärkung der Patientenrechte ein. Nähere Informationen erhalten Sie auf den

Internetseiten des Patientenbeauftragten.

Patientenberatung in Hamburg
In Hamburg bieten Ihnen zahlreiche Patientenberatungsstellen Informationen, Rat und Unterstützung an. >>

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Birte Hoffmann Fachabteilung Patientenschutz und Sicherheit in der Medizin Raum 5.10 Kurt-Schumacher-Allee 4 20097 Hamburg
Postanschrift Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: Fax: E-Mail:
040 42837-3236 040 4273-10017 040 427948-252 birte.hoffmann@bgv.hamburg.de