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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Gute Laborpraxis - GLP

Mitarbeiterin im Labor Frau im Labor
Chemikalien sind in fast allen Bereichen des täglichen Lebens anzutreffen. Deshalb müssen an die Sicherheit im Umgang mit Chemikalien hohe Anforderungen gestellt werden. Bevor neue chemische Stoffe in den Handel kommen, bedarf es einer Anmeldung bei der Chemikalienanmeldestelle, einer Arzneimittelzulassung oder einer Pflanzenschutzmittelzulassung.

Diesen behördlichen Verfahren - bei Arzneimitteln noch vor Durchführung der klinischen Prüfung - muss eine nicht-klinische Prüfung der Stoffe in Laboren vorangehen, die nach einem international geltenden Standard ( GLP = Gute Laborpraxis) arbeiten. Die GLP-Grundsätze der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wurden in EG - Richtlinien und anschließend in deutsches Recht übernommen (s. Anhang 1 des Chemikaliengesetzes). Die GLP-Labore in Hamburg werden von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) überprüft. Im Interesse einer laufenden Optimierung der Qualität und Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen wirkt die BSG ferner an der Anpassung der rechtlichen Bestimmungen mit. Die GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt insbesondere im internationalen Rahmen Aufgaben der Guten Laborpraxis (GLP) war. Auf den Internetseiten des BfR finden Sie viele weitere Informationen zum Thema.

Bundesinstitut für Risikobewertung

Gesetz zum Schutz vor gefährlichen Stoffen (Chemikalien-Gesetz) (Seite des Bundesministeriums der Justiz)

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Dr. Joachim Ehrich Amt für Arbeitsschutz Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 428457466 040 428457477 joachim.ehrich@bgv.hamburg.de