Gute Laborpraxis - GLP
Frau im Labor
Diesen behördlichen Verfahren - bei Arzneimitteln noch vor Durchführung der klinischen Prüfung - muss eine nicht-klinische Prüfung der Stoffe in Laboren vorangehen, die nach einem international geltenden Standard ( GLP = Gute Laborpraxis) arbeiten. Die GLP-Grundsätze der Organisation für Wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) wurden in EG - Richtlinien und anschließend in deutsches Recht übernommen (s. Anhang 1 des Chemikaliengesetzes). Die GLP-Labore in Hamburg werden von der Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz (BSG) überprüft. Im Interesse einer laufenden Optimierung der Qualität und Sicherheit im Umgang mit Gefahrstoffen wirkt die BSG ferner an der Anpassung der rechtlichen Bestimmungen mit. Die GLP-Bundesstelle im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nimmt insbesondere im internationalen Rahmen Aufgaben der Guten Laborpraxis (GLP) war. Auf den Internetseiten des BfR finden Sie viele weitere Informationen zum Thema.

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