Pausen
Pausen
(© Dieter Schütz/ PIXELIO)
Pausen sind erst ab einer Gesamtarbeitszeit von 6 Stunden vorgeschrieben, können aber durchaus auch bei einer kürzeren Arbeitszeit sinnvoll sein. Sie sollen auf die Arbeitszeit verteilt und im voraus eingeplant werden. Die Aufteilung der Gesamtpausenzeit in Pausen von mindestens 15 Minuten ist zulässig. Die unten angegebenen Gesamtpausenzeiten sind Mindestzeiten. Bei Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration voraussetzen oder bei denen die Beschäftigten körperlich besonders belastet werden, sind zusätzliche Pausen vorgeschrieben, z.B. bei bestimmter Bildschirmarbeit oder an Hitzearbeitsplätzen.
Veröffentlichungen
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Bild: www.pixelio.de

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