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Landesbetrieb Verkehr Landesbetrieb Verkehr

Ihr persönlicher Firmen-Service

Für den praktischen Führerschein - Vor Ort - Service bieten wir zwei Variationen an:

Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) bietet für Führerschein-Angelegenheiten einen speziellen Firmen-Service für die Beantragung und Bearbeitung vor Ort an.  

Variante 1

  • Wir kommen mit unserer EDV in Ihr Unternehmen und benötigen lediglich einen Stromanschluss und ein wenig Platz, um die Anträge zu bearbeiten.
  • Wir stimmen gemeinsam den Zeitplan ab und Sie informieren Ihre Mitarbeiterinnen über den Service.
  • Zusammen mit Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bearbeiten wir die Anträge sofort.
  • Sogar für Passbilder sorgen wir mit unserer Kamera vor Ort.
  • Die Gebühr wird bequem per EC-Karte bezahlt.

Variante 2

  • Wir schicken Ihnen vorab die notwendigen Anträge.
  • Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen die Anträge aus.
  • Ihre Personalabteilung sammelt Kopien der Personalausweise, Passfotos und Anträge ein.
  • Wir kommen in Ihr Unternehmen, um die Unterlagen abzuholen und liefern die Führerscheine nach Absprache eines Termins wieder aus, wenn diese uns aus der Bundesdruckerei vorliegen. Selbstverständlich können wir die „alten Lappen“ auch entwerten und Ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erhalten diese zurück. Die Bezahlung erfolgt entweder als Sammelrechnung an Ihr Unternehmen oder per EC-Karte bei Übergabe der neuen Führerscheine.

Kontakt

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(Pressestelle des Senats)

Landesbetrieb Verkehr (LBV)

(©LBV)

Ralf Lindner
Leiter Abteilung Fahrerlaubnis
Telefon 428 58 - 23 41
E-Mail ralf.Lindner@lbv.hamburg.de

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(Pressestelle des Senats)

Hinweise

Die Gebühr beträgt zwischen 24,30 € für den EU-Kartenführerschein und 41 € für die Kontrollgerätkarte.

Internationaler Führerschein = 16,90 €

Ggf. entstehen Portokosten für die Zustellung der fertigen Papiere an die Privatabschrift sowie Kosten für die Ausstellung vorläufiger Papiere oder Passfotos.

Ein Einsatz ist ab ca. 20 Interessenten in der Zeit zwischen 7:00 und 18:00 Uhr möglich.

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