Das (Trägerübergreifende) Persönliche Budget
Der "Fachdienst Persönliches Budget" des Sozialhilfeträgers Hamburg informiert
Das Persönliche Budget
- ist eine neue Form von Leistungen (keine zusätzliche Leistung),
- bietet Geld- statt Sachleistung,
- bietet Leistungen aus einer Hand (trägerübergreifendes Budget, § 58 SGB XII)
Beim Persönlichen Budget entscheiden Sie, wer Ihnen hilft. Sie entscheiden, wann und wie Ihnen geholfen wird. Sie bezahlen die Hilfe selber. Mehr Informationen zum Persönlichen Budget...
Wer kann das Persönliche Budget beantragen?
- Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Personen (Personenkreis § 53 SGB XII),
- Menschen, die Sie unterstützen.
- Mehr Informationen zum Personenkreis...
Welche Leistungen können zum Beispiel beantragt werden?
- Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW),
- Teilhabe am Arbeitsleben,
- ergänzende Hilfe zur Pflege,
- Frühförderung und Hilfen für Familien mit behinderten Kindern.
- Mehr Informationen zu den Leistungen...
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Wohnsitz in Hamburg oder
- Sie haben in Hamburg gewohnt und Hamburg hat die Hilfe außerhalb Hamburgs veranlasst,
- Anspruch auf Eingliederungshilfe oder ergänzende Hilfe zur Pflege,
- Fähigkeit, Budget selbständig oder mit Unterstützung zu verwalten,
- Mehr Informationen zu den Voraussetzungen...
Was kann ich jetzt tun?
Lassen Sie sich von uns informieren, stellen Sie einen formlosen Antrag oder laden Sie den unten stehenden Antrag herunter. Mehr Informationen zur Antragstellung...
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