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Leistungen im Persönlichen Budget

Welche Leistungen können in das (Trägerübergreifende) Persönliche Budget eingehen?

Als budgetfähig gelten Leistungen, die alltäglich sind und regelmäßig wiederkehren. Für den Bereich der Sozialhilfeleistungen gelten Eingliederungshilfeleistungen und Leistungen der Hilfe zur Pflege grundsätzlich als budgetfähig. Bei Sozialhilfeleistungen ist auch im Rahmen eines Budgets die Einkommenssituation zu prüfen. Möglicherweise ist ein Eigenanteil zu zahlen.

Sofern Sie die jeweiligen Voraussetzungen erfüllen, kommen unter anderem folgende Leistungen des Sozialhilfeträgers für ein Persönliches Budget in Frage:

  • Pädagogische Betreuung im eigenen Wohnraum (PBW),
  • Wohnassistenz,
  • Personenzentrierte Hilfen für psychisch kranke Menschen (PPM),
  • soziale Betreuung bei einer Aids-Erkrankung,
  • Teilhabe am Arbeitsleben,
  • ergänzende Hilfe zur Pflege,
  • Frühförderung, heilpädagogische Leistungen und Hilfen für Familien mit behinderten Kindern.

Für Rückfragen
 
Bezirksamt Wandsbek, Fachamt Eingliederungshilfe
Barmbeker Markt 22, 22081 Hamburg, 3. Stock (Stadtplan; HVV-Fahrplan)
Achtung, neue Telefonnummer: (040) 428 81-9361/- 9251
Sprechzeiten nach telefonischer Vereinbarung
E-Mail: PersoenlichesBudget@wandsbek.hamburg.de