Neuer Personalausweis ab dem 01.11.2010
Was ist neu?
- Scheckkartenformat
- kontaktloser Chip im Karteninneren
- Online-Ausweisfunktion kann im Internet genutzt werden. Sie können sich damit im Internet und an Automaten sicher und eindeutig anmelden. Mit der Online-Ausweisfunktion geben Sie nur die Daten frei, die für Ihre Transaktion im Internet benötigt werden.
- zukünftig verstärkte Nutzung von Dienstleistungen der Behörden im Rahmen des E-Governments im Internet
- vorbereitet für die elektronische Signatur zum rechtsverbindlichen Unterzeichnen digitaler Dokumente (zur Nutzung muss ein Signaturzertifikat von einem externen Anbieter erworben und auf den Ausweis geladen werden)
- mehr Schutz gegen Missbrauch des Ausweises durch digitales Lichtbild und freiwillige Fingerabdrücke zur eindeutigen Zuordnung von Ausweis und Inhaber Die biometrischen Daten sind besonders geschützt und können nur von hoheitlichen Stellen (z. B. Polizei) ausgelesen werden.
Der Ausweis im Detail!
Wie auch der alte Personalausweis enthält der neue Ausweis zahlreiche Sicherheitsmerkmale.
Im Inneren des neuen Personalausweises ist ein Chip untergebracht, der die neuen Funktionen ermöglicht und folgende Daten des Ausweisinhabers beinhaltet:
Das Logo auf der Rückseite kennzeichnet ab November 2010 Internetanwendungen, Automaten und Lesegeräte, die mit dem neuen Personalausweis genutzt werden können.
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Wie kann ich die Online-Ausweisfunktion nutzen?
(BMI)
Was passiert bei Diebstahl oder Verlust?
Wie kann ich die eingeschaltete Online-Ausweisfunktion sperren lassen, wenn ich meinen neuen Personalausweis verliere oder wenn er gestohlen wird?
Sie können die Online-Ausweisfunktion telefonisch über die Hotline (0180) 1 33 33 33 (3,9 ct/Minute aus dem deutschen Festnetz, aus dem Mobilfunknetz maximal 42 ct/Minute) – auch aus dem Ausland erreichbar – sperren lassen.
Sie können sich auch an Ihr Hamburger Kundenzentrum wenden und die Sperrung der Online-Ausweisfunktion veranlassen. Sie werden nach Ihrem Namen, Geburtsdatum und dem Sperrkennwort gefragt. So kann niemand außer Ihnen Ihren Ausweis sperren lassen.
Wo finde ich das Sperrkennwort?
Das Sperrkennwort geht Ihnen postalisch mit dem PIN-Brief zu – unbedingt aufbewahren!
Wie bekomme ich den neuen Personalausweis?
Sie gehen in ein Hamburger Kundenzentrum und legen Ihr altes Ausweisdokument und ein biometrisches Foto vor. Überlegen Sie sich bitte vor der Antragstellung, ob Sie Ihre Fingerabdrücke in den Ausweis aufnehmen lassen möchten. Sie erhalten einen Brief mit einer PIN-Nummer und einem Sperrkennwort an Ihre Hausanschrift. Der Empfang dieses Schreibens ist bei der späteren Abholung zu bestätigen.
Bin ich verpflichtet, sofort den neuen Personalausweis zu erwerben?
Nein, der bisherige Personalausweis bleibt bis zum Ablaufdatum gültig. Es kann aber ab dem 1. November 2010 jederzeit der neue Personalausweis beantragt werden.
Wie lange ist der neue Personalausweis gültig?
- bis zum 24. Lebensjahr: 6 Jahre
- ab dem 24. Lebensjahr: 10 Jahre
Was kostet der neue Personalausweis?
- bis zum 24. Lebensjahr: 22,80 Euro
- ab dem 24. Lebensjahr: 28,80 Euro
Weitere Gebührenregelungen:
- Nachträgliches Aktivieren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
- Ändern der PIN (z. B. PIN vergessen): 6 Euro
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion: 6 Euro
- Aufbringen eines elektronischen Signaturzertifikates: Festlegung durch jeweiligen Anbieter
Was passiert, wenn ich umziehe?
In diesem Fall müssen Sie ein Hamburger Kundenzentrum aufsuchen. Dieses ändert dann die Adresse auf dem Chip sowie auf dem sichtbaren Teil des Personalausweises.
Was passiert, wenn ich die Online-Ausweisfunktion nachträglich ein- oder ausschalten lassen möchte?
Sie können die Online-Ausweisfunktion jederzeit in einem Kundenzentrum ein- oder ausschalten lassen.
Wo erhalte ich nähere Informationen?
unter: www.personalausweisportal.de
oder: (0180) 1 33 33 33
oder: Telefonischer HamburgService Tel.: (040) 428 28-0
oder: Behördennummer 115
Diese Informationen können Sie nachstehend auch als Flyer herunterladen.

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