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Behörde für Inneres und Sport Behörde für Inneres und Sport

Personen ohne festen Wohnsitz

Wahlberechtigt zur Bundestagswahl am 27. September 2009 sind auch alle wohnungslosen Deutschen, wenn sie am Wahltag die wahlrechtlichen Voraussetzungen erfüllen.

Sie werden nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen. Der Antrag muss persönlich oder schriftlich bis zum 6. September 2009 gestellt werden. Zur Erleichterung der Antragstellung sind Vordrucke in den Wahldienststellen, in den Grundsicherungs- und Sozialdienststellen, in den Tagesaufenthaltsstätten sowie in den Übernachtungsstätten und Wohnunterkünften erhältlich.