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EU-Einlassstellen für pflanzliche Güter Pflanzengesundheitskontrolle

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Pflanzengesundheitskontrolle

Aktuelles:

15.12.2023  Am 24. November 2023 wurde im Bundesanzeiger eine neue Risikowarenliste für Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse veröffentlicht, für Waren, die unter Artikel 73 der VO (EU) 2016/2031 fallen, daraus ergeben sich neuen Anmeldepflichten in TRACES NT. Eine Fachinformation dazu finden Sie hier.

08.03.2023 es wurde eine neue Version für PGZ_Online aufgespielt, es wurden neue Pflichtfelder eingefügt. Weitere Informationenfinden Sie hier.

06.05.2022 Neuregelungen bei der Einfuhr von Zitrusfrüchten aus Argentinien, Brasilien, Simbabwe, Südafrika und Uruguay finden Sie hier.

15.01.2022 Ab dem 15.02.2022 setzt Hamburg die neue Risikowarenliste für Verpackungsholz um, die Fachinformation dazu finden Sie hier.

29.12.2021 Änderungen der GGED-Erstellung bei Sendungen, die einer Einfuhrkontrolle nach dem Öko-Recht unterliegen, nähere Informationen finden Sie hier.

19.08.2021 Die Vorlage der Originaldokumente (PGZ) vor Abfertigung/Untersuchung sind ab dem 02.09.2021 wieder erforderlich, nähere Informationen finden Sie hier

15.07.2021 in TRACES NT wurden neue Aktivitäten (Rollen) für Unternehmen eingefügt (z.B. professional Operator für Einführer:innen von Verpackungsholz u.a.)  und in den CHEDs (GGEDs) werden in den verschiedenen  Adressfeldern nur noch Adressen akzeptiert, für die die richtige Rolle hinterlegt ist. Anleitungen dazu finden Sie hier

15.02.2021 Fachinformation zur neuen Durchführungsverordnung für den Import von Verpackungsholz (VPH) gültig ab dem 01.03.2021 finden Sie hier.

28.01.2021 Informationen zu phytosanitären Kontrollen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Coronavirus finden Sie hier.

Thema Brexit: Fragen und Antworten zum Handel von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich ab dem 01.01.2021 finden Sie beim Bundeslandwirtschaftsministerium unter:
https://www.bmel.de/SharedDocs/FAQs/DE/faq-brexit-fragen-antworten/FAQ-brexit-fragen-antworten_List.html

13.10.2020: Verpackungsholzkontrollen ab dem 19.10.2020:  Information.

03.04.2020: Änderungen bei der phytosanitären Importabfertigung über TRACES NT vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Coronavirus entnehmen Sie bitte folgender Information.

17.03.2020: Vorübergehende Änderungen bei phytosanitären Kontrollen vor dem Hintergrund der aktuellen Situation zum Coronavirus finden Sie in folgenden Informationen.

Ab 14.12.2019 treten neu Verordnungen in Kraft und das System TRACES NT wird bei Importabfertigungen das System pgz-online ersetzen.
Bitte beachten Sie hierzu die neue Fachinformation, weitere Informationen werden in Kürze veröffentlicht werden.
Ab dem 01.09.2019 werden bestimmte  Pflanzen und Pflanzenerzeugnisse beim Import in die EU anmeldepflichtig, weitere Informationen finden Sie hier.

Die Pflanzengesundheitskontrolle Hamburg (bis Ende 2007: Amtliche Pflanzenbeschau) befindet sich seit Dez. 2018 auf dem Gelände des Großmarkts Hamburg. Sie ist eine der größten EU-Einlassstellen für pflanzliche Güter aus aller Welt. Ziel von Pflanzengesundheitskontrollen ist es, die Verschleppung von gefährlichen Pflanzenschädlingen und -krankheiten wie auch von Vorratsschädlingen über Ländergrenzen hinweg oder aus bestimmten Regionen zu verhindern. Die Kontrolle von "beschaupflichtigen" Pflanzen und Pflanzenprodukten findet vor der Zollabfertigung statt.

Die Kontrollen werden nach den Vorgaben der Europäischen Union, dem Gesetz zum Schutz der Kulturpflanzen (Pflanzenschutzgesetz) und der Pflanzenbeschauverordnung durchgeführt.

Aufgaben

  • Pflanzengesundheitliche Kontrollen ( phytosanitäre Kontrollen) von Pflanzen und Pflanzenerzeugnissen bei der Ein-, Aus- und Durchfuhr
  • Kontrollen im Rahmen des Vorratsschutzes
  • Erstellung von Pflanzengesundheitszeugnissen für Ausfuhr und Wiederausfuhr
  • Überwachung von registrierten Gartenbaubetrieben (Pflanzenpass / Pflanzenbeschauverordnung §13)
  • Durchführung von Pflanzenschutzmittelverkehrs- und -anwendungskontrollen

Service

  • Gutachtenerstellung bei Transport- und Lagerschäden:
    Makro- und mikroskopische Untersuchungen an pflanzlichen Gütern auf biotische und abiotische Ursachen wie z.B. Vorratsschädlinge oder Verderbniserreger
  • spezielle Beratung zur Biologie von Vorratsschädlingen, zu Hygiene- und Bekämpfungsmaßnahmen

Kontakt

Pflanzenschutzamt Hamburg Pflanzengesundheitskontrolle


Auf der Brandshofer Schleuse 4
20097 Hamburg

Fax: 040 42 73 13-514

Öffnungszeiten:
Mo. - Mi. 07.30. - 12.00 und 12.30 - 16.00
Do. 07.30. - 12.00 und 12.30 - 15.30
Fr. 07.30. - 12.00 und 12.30 - 15.00

Kontakt

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Pflanzenschutzamt Hamburg

Öffnungszeiten

Außenstelle Hamburg Airport

Gebäude 392 1. Stock
Weg beim Jäger 200
22335 Hamburg
Abfertigungen sind 24 Stunden vor Ankunft der Sendung über pgz-online anzumelden.
Untersuchungen Montag bis Freitag
zwischen 8.30 und 14 Uhr
Absprachen über das Organisationsbüro
040 428 41 5204

Sachkundeverordnung

Service

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