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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Pflege durch Angehörige

Viele Angehörige übernehmen ganz selbstverständlich die Aufgabe, ihre Verwandten so lange es geht zu Hause zu pflegen. Für sie gibt es Hilfs- und Unterstützungsangebote.

Pflegekurse


Die Pflegekassen bieten Pflegekurse an, die Kenntnisse zur Erleichterung und Verbesserung der Pflege und Betreuung vermitteln. Die Unterstützung bei seelischen und körperlichen Belastungen, der Abbau von Versagensängsten, der Erfahrungsaustausch der Pflegepersonen untereinander sowie die Beratung über sinnvolle Hilfsmittel können Bestandteile solcher Kurse sein.

Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, wann und wo diese Kurse stattfinden. Sie sind in der Regel kostenlos.

Hinweis: Für Angehörige von dementiell erkrankten Menschen gibt es besondere Entlastungs- und Unterstützungsangebote. Sie finden Sie hier...

Ersatz bei Verhinderung der Pflegeperson


Was passiert, wenn Sie als pflegender Anghöriger verhindert sind, z.B. durch Urlaub oder Krankheit? In diesem Fall übernimmt die Pflegeversicherung unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten einer Ersatzpflege für längstens vier Wochen im Kalenderjahr.

Sie können wählen, ob die Ersatzpflege durch einen ambulanten Pflegedienst, in einem Heim oder durch eine andere Pflegeperson durchgeführt wird.

Insgesamt zahlt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege maximal 1.550 Euro.

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Profi-Pflegetipps im Rahmen des Beratungsbesuchs


Wenn Sie Pflegegeld aus der Pflegeversicherung oder der Sozialhilfe erhalten, sind Sie aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen verpflichtet, regelmäßig einen „Beratungsbesuch" durch einen professionellen Pflegedienst abzurufen. (Bei Pflegestufe I und II mindestens einmal halbjährlich, bei Pflegestufe III mindestens einmal vierteljährlich).

Diese Beratungsbesuche dienen der Sicherung der Qualität der häuslichen Pflege und sollen die Pflegeperson beraten. Die Kosten dieses Beratungsbesuches trägt die Pflegekasse.

Hilfen gegen Vereinsamung


Manchmal kommt zu den Einschränkungen für die Pflegeperson ein Mangel an Kontakten zu Mitmenschen. Hier können ehrenamtliche Dienste oder Zivildienstleistende helfen. Sie begleiten bei Spaziergängen, zu Veranstaltungen und Besuchen bei anderen Menschen oder leisten auch nur Gesellschaft.

Finanzielle Unterstützung
Unter bestimmten Voraussetzungen können die Kosten für diese Hilfen aus Sozialhilfemitteln übernommen werden.

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