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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Ausbau der Förderung von ehrenamtlichen Betreuungsangeboten

Träger können ab sofort finanzielle Unterstützung beantragen für ehrenamtlich getragene Betreuungsangebote.

Die Pflege in den eigenen vier Wänden stellt sowohl Betroffene, wie auch deren Angehörige vor Herausforderungen. Nicht immer ist es einfach, die notwendige Zeit aufzubringen oder menschliche Unterstützung zu finden. Ehrenamtlich getragene Angebote können in beiden Fällen einen wichtigen Beitrag leisten und sollen in Hamburg deshalb stärker gefördert werden. Für den Ausbau und die Weiterentwicklung werden jährliche Mittel zur Verfügung gestellt. Ziel ist es, dass alle Pflegebedürftigen und deren Angehörige die Chance haben, ein ehrenamtliches Betreuungsangebot in Anspruch zu nehmen, wenn sie es sich wünschen.

Nach den neuen Fördergrundsätzen können Träger ab sofort finanzielle Unterstützung beantragen für

  • Helferkreise, die Menschen in ihrem häuslichen Umfeld betreuen,
  • Betreuungsgruppen,
  • Schulungsangebote für bürgerschaftlich Engagierte,
  • Selbsthilfegruppen zum Thema Pflege und
  • weitere Gruppen bürgerschaftlich Engagierter, zum Beispiel Begleiterinnen und Begleiter von Wohngemeinschaften.

Durch die Grundsätze werden Freiwillige und Selbsthilfegruppen gefördert, die sich für Pflegebedürftige engagieren, ohne dass diese Betreuungsangebote in Konkurrenz zu professionellen Pflegeleistungen stehen. Bereits bestehende Angebote sind unter angehoerigenhilfe.de zu finden. Wenn Sie sich in diesem Bereich engagieren möchten, finden Sie dort ebenfalls Ansprechpartner und Kontaktadressen. 

Einzelheiten zu den Förderbedingungen und zur Antragstellung finden Sie unter Fachinformationen zur Pflege.