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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Beschäftigung von Pflegekräften und Haushaltshilfen im eigenen Haushalt

Titelblatt des Faltblattes

(BSG, Holger Kern)

Die meisten pflegebedürftigen Menschen haben den Wunsch, zu Hause betreut zu werden. Die Versorgung leisten häufig die Angehörigen. Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, pflegende Angehörige zu entlasten. In erster Linie bietet sich die Inanspruchnahme der zahlreichen ambulanten Dienste in Hamburg an. Zunehmend lassen sich pflegebedürftige Menschen und pflegende Angehörige aber auch durch selbst angestellte Kräfte helfen. Als Arbeitgeber können sie im Rahmen der vereinbarten Arbeitszeit selbst bestimmen, wie die Versorgung ausgestaltet sein soll. Sie haben dann aber auch die Arbeitgeberpflichten zu erfüllen.

Dieses Faltblatt informiert darüber, was Sie beachten müssen, wenn Sie selbst Pflegekräfte in Ihrem Haushalt beschäftigen. Es gibt auch Auskunft über Steuerermäßigungen für Pflege- und Betreuungsleistungen.

Umfang: 8 Seiten

Stand: November 2007; Onlineversion (siehe unten) Juli 2009

Bezug: Dieses Faltblatt ist vergriffen. Eine aktualisierte Fassung des Inhaltes finden Sie hier...