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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Wohnen im Heim

Informationen zur finanziellen Einzelförderung für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen

Faltblatt Wohnen im Heim Wohnen im Heim 

(BSG)

Wenn Sie den Umzug in ein Alten- und Pflegeheim planen, sollten Sie prüfen, ob Sie die "Einzelförderung" in Anspruch nehmen können.

Durch die einkommensabhängige Einzelförderung kann ein Teil der Heimkosten - die so genannten Investitionsaufwendungen - ganz oder zum Teil durch die Freie und Hansestadt Hamburg übernommen werden. Damit soll verhindert werden, dass jemand wegen dieses Teils der Heimkosten zum Sozialhilfeempfänger wird.

Umfang: Faltblatt, 6 Seiten

Stand: Januar 2009

Hinweis:  Diese Leistung kann ab 1. Juli 2010 nicht mehr neu beantragt werden.  Im Rahmen einer Übergangsregelung erhalten Personen, die zum Stichtag 30. Juni 2010 Anspruch auf Einzelförderung haben, diese Leistung unbefristet weiter.

Mehr Informationen zum Thema Pflege finden Sie hier...

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Arbeit, Soziales, Familie und Integration Broschürenservice Hamburger Straße 47 22083 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42863-7778 040 42863-2286 publikationen@basfi.hamburg.de

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Faltblatt "Wohnen im Heim" - Informationen zur finanziellen Einzelförderung für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen.

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