Wohnen im Heim
Informationen zur finanziellen Einzelförderung für Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- und Pflegeheimen
Wohnen im Heim
(BSG)
Durch die einkommensabhängige Einzelförderung kann ein Teil der Heimkosten - die so genannten Investitionsaufwendungen - ganz oder zum Teil durch die Freie und Hansestadt Hamburg übernommen werden. Damit soll verhindert werden, dass jemand wegen dieses Teils der Heimkosten zum Sozialhilfeempfänger wird.
Umfang: Faltblatt, 6 Seiten
Stand: Januar 2009
Hinweis: Diese Leistung kann ab 1. Juli 2010 nicht mehr neu beantragt werden. Im Rahmen einer Übergangsregelung erhalten Personen, die zum Stichtag 30. Juni 2010 Anspruch auf Einzelförderung haben, diese Leistung unbefristet weiter. |
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