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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Einführung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung in Hamburg

Gutachten zu Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit der Gründung von Palliativ-Care-Teams in Hamburg liegt vor

Seit April 2007 haben gesetzlich Versicherte gemäß § 37b SGB V einen Anspruch auf Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung (SAPV). Bisher können Leistungen der SAPV jedoch nur in Einzelfällen mit den Kostenträgern abgerechnet werden.

Titelseite des Gutachtens zur spezialisierten ambulanten Palliativversorgung Titelseite des Gutachtens

(BSG)

Damit auch in der vertrauten Umgebung eine intensive und komplexe Versorgung Schwerstkranker möglich ist, werden sich in Hamburg Pflegedienste, Ärztinnen und Ärzte zu „Palliativ-Care-Teams“ zusammenschließen. Diese koordinieren den Versorgungs- und Betreuungsbedarf des Einzelnen, erbringen Leistungen und ziehen bei Bedarf weitere  Kräfte wie zum Beispiel  Ehrenamtliche, Psychologen und Physiotherapeuten hinzu.

Bisher gibt es bundesweit erst vereinzelt Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat deshalb eine Anwaltskanzlei beauftragt, die rechtlichen und steuerlichen Folgen verschiedener Rechtsformen der künftigen Palliativ-Care-Teams zu prüfen und einen Mustervertrag zu entwerfen. Das Hamburger Gutachten ist das erste, das sich der Prüfung der möglichen Rechtsformen und steuerlichen Auswirkungen für die künftigen Leistungserbringer der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung annimmt. 

Sie können das Gutachten und den Mustervertrag unten herunterladen.

Was ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung?

Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen.

Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen.