Einführung der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung in Hamburg
Gutachten zu Rechts- und Steuerfragen im Zusammenhang mit der Gründung von Palliativ-Care-Teams in Hamburg liegt vor
Titelseite des Gutachtens
(BSG)
Bisher gibt es bundesweit erst vereinzelt Verträge zwischen Leistungserbringern und Krankenkassen. Die Behörde für Soziales, Familie, Gesundheit und Verbraucherschutz hat deshalb eine Anwaltskanzlei beauftragt, die rechtlichen und steuerlichen Folgen verschiedener Rechtsformen der künftigen Palliativ-Care-Teams zu prüfen und einen Mustervertrag zu entwerfen. Das Hamburger Gutachten ist das erste, das sich der Prüfung der möglichen Rechtsformen und steuerlichen Auswirkungen für die künftigen Leistungserbringer der Spezialisierten Ambulanten Palliativversorgung annimmt.
Sie können das Gutachten und den Mustervertrag unten herunterladen.
Was ist die Spezialisierte Ambulante Palliativversorgung? Versicherte mit einer nicht heilbaren, fortschreitenden und weit fortgeschrittenen Erkrankung mit einer zugleich begrenzten Lebenserwartung, die eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, haben Anspruch auf Spezialisierte ambulante Palliativversorgung. Die Leistung ist von einem Vertragsarzt zu verordnen und von der Krankenkasse zu genehmigen. Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung umfasst ärztliche und pflegerische Leistungen einschließlich ihrer Koordination, insbesondere zur Schmerztherapie und Symptomkontrolle und zielt darauf ab, die Betreuung der Versicherten in der vertrauten häuslichen Umgebung zu ermöglichen. Dabei sind die besonderen Belange von Kindern zu berücksichtigen. |

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