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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Pflegestützpunkte in Hamburg

Informationen für Fachkräfte

Lesen Sie auch: Pflegestützpunkte in Hamburg: Angebote und Kontakt

Aufgaben

Im Pflegestützpunkt erhalten Menschen mit Pflegebedarf und ihre  Angehörigen Auskünfte und Beratung rund um das Thema Pflege unabhängig von der Kassenzugehörigkeit oder dem Bezug von Sozialleistungen. Auf Wunsch kann darüber hinaus auch das gesamte Leistungsgeschehen koordiniert werden. Wenn jemand zum Beispiel Leistungen zur Behandlung von Erkrankungen oder Hilfe zur Pflege beantragen will, mussten bisher verschiedene Stellen aufgesucht werden (Kranken-/Pflegekassen oder Bezirksämter).

In einem Pflegestützpunkt gibt es all diese Informationen an einem Ort. Die dort ansässigen Pflegeberaterinnen und -berater übernehmen die Koordination der einzelnen Schritte. Sie helfen den Betroffenen zum Beispiel bei der Auswahl geeigneter Einrichtungen und dem Ausfüllen von Anträgen.

Schaubild: Aufgaben der Pflegestützpunkte

(Aufgaben der Pflegestützpunkte)

Anzahl und Standorte

Im Jahr 2009 wurden zunächst acht regionale Pflegestützpunkte eingerichtet. Damit werden die durch die Reform der Pflegeversicherung geschaffenen Möglichkeiten auch in Hamburg flächendeckend umgesetzt. In jedem Bezirk gibt es einen Pflegestützpunkt, in Wandsbek aufgrund der großen Bevölkerungszahl zwei.

Die Pflegestützpunkte bieten bürgerorientierte, feste und regelmäßige Öffnungszeiten sowie individuelle Sprechzeiten an und sind in die bestehenden bezirklichen Strukturen eingebettet. Bei Bedarf werden die Pflegebedürftigen auch zuhause beraten.

Ein weiterer Stützpunkt richtet sich an eine spezielle Zielgruppe: Eltern von Kindern mit Behinderungen und Pflegebedarf. Mit dem Spezialpflegestützpunkt wird es Eltern von behinderten Kindern seit Mai 2009 ermöglicht, alle Fragen und Angelegenheiten rund um das Thema Pflege und Behinderung an einem Ort zu klären. 

Personal und Finanzierung

Die Pflegekassen und die Bezirksämter stellen für jeden Pflegestützpunkt geeignete Beratungskräfte im Mindestumfang von drei Stellen zur Verfügung. Zudem haben bisher rund 100 Organisationen des ehrenamtlichen Engagements oder Selbsthilfegruppen ihre Zusammenarbeit mit den Pflegestützpunkten angeboten.

Hierfür stehen in den jeweiligen Stützpunkten geeignete Räumlichkeiten zur Verfügung. Die Finanzierung der Pflegestützpunkte erfolgt zum einen durch eine Anschubfinanzierung des Bundes, im Rahmen derer Hamburg pro Stützpunkt 45.000 bis 50.000 Euro zur Verfügung stehen. Die Personalkosten werden durch die Kassen sowie die Bezirksämter als Beschäftigungsträger erbracht. 

Weitere Informationen