Informationen über Pflichten der Fahrzeughalter
Mit der Zulassung eines Kraftfahrzeuges erwerben Sie nicht nur das Recht zur Nutzung des Fahrzeuges auf öffentlichen Straßen und Plätzen, sondern es werden Ihnen auch Pflichten (siehe hierzu auch Hinweise im Fahrzeugschein - Zulassungsbescheinigung Teil I) auferlegt, die Sie als Halter eines Kraftfahrzeuges beachten müssen.
Die Pflichten eines Fahrzeughalters ergeben sich im Wesentlichen aus den Regelungen der §§ 29 und 47a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) sowie §§ 13 und 23 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).

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