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Wirkstoffhandel Anzeigepflicht für den Handel mit Arzneimittel-Wirkstoffen

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Anzeigepflicht für den Handel mit Arzneimittel-Wirkstoffen

Mit Inkrafttreten der Arzneimittel- und Wirkstoffherstellungsverordnung – AMWHV (Verordnung über die Anwendung der Guten Herstellungspraxis bei der Herstellung von Arzneimitteln und Wirkstoffen und über die Anwendung der Guten fachlichen Praxis bei der Herstellung von Produkten menschlicher Herkunft) ist unter anderem auch der Handel mit erlaubnisfreien Arzneimittel-Wirkstoffen anzeigepflichtig geworden und unterliegt der Überwachung durch den Fachbereich Pharmaziewesen der Behörde für Justiz und Verbraucherschutz.

Weitere Informationen erhalten Sie hier und unter Downloads: 
Leitlinien zu den Grundsätzen der guten Vertriebspraxis für Wirkstoffe von Humanarzneimitteln (externer Link)

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