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Einfuhrerlaubnis Erlaubnispflicht für importierte Arzneimittel und Wirkstoffe

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Hände drücken eine Tablette aus einer Schachtel raus.

Erlaubnispflicht für importierte Arzneimittel und Wirkstoffe

Wer Arzneimittel oder bestimmte Wirkstoffe nach Deutschland aus Nicht-EU-Ländern importieren will und seinen Firmensitz in Hamburg hat, benötigt dafür eine Erlaubnis unserer Behörde.

Ein Antrag ist formlos zu stellen. Wir werden danach auf Sie zukommen und Sie im Rahmen des Erlaubnisverfahrens beraten, damit Sie möglichst schnell zu einer entsprechenden Erlaubnis kommen.

Diese Informationen haben wir für Sie bereitgestellt:

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