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Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz

Podologie (medizinische Fußpflege)

Podologie ist mehr als Fußpflege!

Podologie ist mehr als Fußpflege! Podologinnen und Podologen werden therapeutisch tätig. Ihre Arbeit unterscheidet sich damit erheblich von der einer Fußpflegerin bzw. eines Fußpflegers, die nur kosmetisch am Fuß arbeiten dürfen. Zu den Unterschieden zwischen den beiden Berufsbildern hier mehr.

Auf Grund der großen Verantwortung gegenüber Patientinnen und Patienten wurden Ausbildung und Beruf 2002 durch ein Bundesgesetz geregelt. Seitdem ist Podologie ein Gesundheitsfachberuf und die Berufsbezeichnung "Podologin (medizinische Fußpflegerin)/Podologe (medizinischer Fußpfleger)" ist gesetzlich geschützt. Zuwiderhandlungen stellen eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 9 Absatz 1 Nr. 1 bzw. Nr. 2 Gesetz über den Beruf der Podologin und des Podologen (Podologengesetz - PodG) dar und können mit einem Bußgeld bis zu 2.500 Euro geahndet werden.

Die Ausbildung findet an staatlich anerkannten Ausbildungsstätten statt. Die Ausbildungsinhalte sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Podologinnen und Podologen (PodAPrV) geregelt. Die Abschlussprüfungen werden vom Amt für Gesundheit der Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz überwacht. Dies sichert die Qualität die Ausbildung und dient dem Patientenschutz.

Für weitere Informationen klicken Sie bitte hier:

Berufsbild

Ausbildung in Hamburg

Ausbildungsdauer und -inhalte

Abschlussprüfung

Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung

Meldepflichten

Downloads und Kontakt

Kontaktmöglichkeit
Behörde für Gesundheit und Verbraucherschutz - Referat Fachberufe im Gesundheitswesen Anne Klähn Rettungsassistenz, Physiotherapie, Ergotherapie, Medizinisch-technische Assistenz, Podologie, Diätassistenz und Orthoptik Raum 0.11 Billstraße 80 20539 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42837-3781 040 4273-10108 anne.klaehn@bgv.hamburg.de

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