Bürgerentscheid „Rettet den Buchenhof-Wald“ ausgezählt
08.11.2009, 13:37 Uhr
(GvH, Bezirksamt Altona)
Zur Abstimmung standen den wahlberechtigten Einwohnerinnen und Einwohnern des Bezirksamtes Altona eine Vorlage des Bürgerbegehrens und eine Vorlage der Bezirksversammlung Altona.
Die Fragestellungen lauteten wie folgt:
Vorlage des Bürgerbegehrens:
Sind Sie dafür, dass der ökologisch wertvolle Waldbestand „Buchenhof-Wald“, (Flurstück 1749, Osdorfer Landstraße 372-374) dauerhaft erhalten wird und deshalb das Bezirksamt Altona keine Genehmigung zur Fällung von Bäumen und zur Bebauung des Geländes erteilt, sondern stattdessen die Bezirksversammlung Altona ein Planverfahren einleitet mit dem Ziel, die Fläche als Grünfläche/Wald rechtlich zu sichern.
Vorlage der Bezirksversammlung Altona:
Sind Sie dafür, dass bei den Überlegungen zur Zukunft des Buchenhofgrundstückes der ökologisch wertvolle Baumbestand durch konsequente Anwendung der Naturschutzgesetze gesichert wird?
Nach Auszählung der Vorlagen ergibt sich folgendes Ergebnis:
| Abstimmungsberechtigte insgesamt: | 186.074 | |
| Abstimmende insgesamt: | 50.443 | (27,11 %) |
| Per Brief Abstimmende: | 50.288 | (27,03 %) |
Ergebnis Abstimmungen:
1) Vorlage des Bürgerbegehrens „Rettet den Buchenhof-Wald“:
| Gültige Stimmen | 49.776 |
| Ungültige Stimmen | 667 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| JA | 44.115 | 88,63 % |
| NEIN | 5.661 | 11,37 % |
2) Vorlage der Bezirksversammlung Altona:
| Gültige Stimmen | 47.221 |
| Ungültige Stimmen | 3.222 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| JA | 30.913 | 65,46 % |
| NEIN | 16.308 | 34,54 % |
Damit hat die Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen die Vorlage des Bürgerbegehrens „Rettet den Buchenhof-Wald“ mit JA beantwortet. Die Vorlage ist mit diesem Ergebnis angenommen.
Eine Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen hat gleichermaßen die Vorlage der Bezirksversammlung Altona angenommen.
Damit wurde die Auszählung der Stichfrage erforderlich:
Falls sich eine Mehrheit der stimmberechtigten Bürgerinnen und Bürger für die Annahme der Vorlage des Bürgerbegehrens und für die Annahme der Vorlage der Bezirksversammlung entscheidet: Was soll gelten?
3) Auszählung der Stichfrage:
| Gültige Stimmen | 48.844 |
| Ungültige Stimmen | 1.599 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf
| Vorlage der Bürgerinitiative | 41.289 | 84,53 % |
| Vorlage der Bezirksversammlung | 7.555 | 15,47 % |
Damit ist im Gesamtergebnis die Vorlage des Bürgerbegehrens angenommen.
Für weitere Fragen zur Durchführung des Bürgerbegehrens steht den Medien der Bezirksabstimmungsleiter Kersten Albers
am Montag, dem 09.11.2009, um 11.30 Uhr,
im Bezirksamt Altona, Raum 106,
Platz der Republik 1, 22765 Hamburg
zur Verfügung.
Für Rückfragen der Medien:
Pressestelle des Bezirksamt Altona
Kerstin Godenschwege
Tel: +4940-428 11 1742; Fax: 040428 11 5450
E-mail: kerstin.godenschwege@altona.hamburg.de

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