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Erneute öffentliche Auslegung der Bebauungsplanentwürfe Blankenese 46 und 48

16.01.2012, 13:30 Uhr

Das Bezirksamt Altona hat beschlossen, die im Blankeneser Elbhanggebiet liegenden Bebauungsplanentwürfe Blankenese 46 und 48 erneut für zwei Wochen öffentlich auszulegen.

Der Bebauungsplanentwurf Blankenese 46 umfasst den Bereich zwischen Süllbergsweg, Kahlkamp, Charitas-Bischoff-Treppe und Blankeneser Hauptstraße und der Bebauungsplanentwurf Blankenese 48 das Gebiet zwischen Ingwersens Weg, Blankeneser Hauptstraße, Flashoffs Treppe, Baurs Weg, Strandtreppe und Elbstrand.
Mit den Bebauungsplänen soll die vorhandene, milieubestimmende Wohnbebauung vor nachteiligen baulichen Veränderungen bewahrt werden. Hierzu sind Erhaltungsbereiche nach § 172 des Baugesetzbuchs sowie Baugrenzen, die sich am vorhandenen Gebäudebestand orientieren, vorgesehen. Bauliche Erweiterungen sollen nur in geringem Umfang zugelassen werden.
Zusätzlich ist geplant, die bestehenden Freiflächen, wie zum Beispiel die ortsbildprägenden Gärten, als Grünflächen zu sichern. Es ist des Weiteren vorgesehen, die bereits als Denkmal geschützten Gebäude nachrichtlich in den Bebauungsplan zu übernehmen und die denkmalschutzwürdigen Gebäude zu kennzeichnen. 

Die Entwürfe (zeichnerische Darstellung mit textlicher Festsetzung und Begründung) werden in der Zeit vom 1. Februar bis einschließlich 15. Februar 2012 an den Werktagen (außer sonnabends) während der Dienststunden im Fachamt für Stadt- und Landschaftsplanung des Bezirksamtes Altona, Jessenstr. 1-3 (Technisches Rathaus), 5. Stock, 22767 Hamburg, öffentlich ausgelegt.

Während der Auslegungsfrist können die Unterlagen auch hier (Blankenese 46) und hier (Blankenese 48) eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können auch die umweltbezogenen Gutachten eingesehen werden.

Während der öffentlichen Auslegung können Anregungen nur zum geänderten Teil der Bebauungspläne bei der genannten Dienststelle schriftlich oder zur Niederschrift vorgebracht werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen unberücksichtigt bleiben können und dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm nur Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Kontaktmöglichkeit
Bezirksamt Altona Kerstin Godenschwege Pressesprecherin Platz der Republik 1 22765 Hamburg
Postanschrift Platz der Republik 1 22765 Hamburg
Tel.: Fax: E-Mail:
040 42811-1512 040 42811-5450 pressestelle@altona.hamburg.de

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