Behörde für Inneres und Sport

Polizei Hamburg

Haltverbotszonen einrichten

Infos zur Beantragung einer Haltverbotszone z.B. für Umzugsarbeiten etc.

Ihre zuständige Straßenverkehrsbehörde
Die Erlaubnis zur Einrichtung einer Haltverbotzone (HVZ) erhalten Sie von der Straßenverkehrsbehörde. Die Straßenverkehrsbehörden sind in den Hamburger Polizeikommissariaten angesiedelt.

Die für Sie zuständige Straßenverkehrsbehörde finden Sie im Internet unter dem externen Link: http://www.hamburg.de/behoerdenfinder/hamburg/11262156

Geben Sie dort den Straßennamen und die Hausnummer der betreffenden Örtlichkeit ein. Sie erhalten dann das zuständige Polizeikommissariat angezeigt.

Von Ihnen benötigte Angaben und Antragstellung 

  • Vor- und Zunamen
  • die neue Adresse
  • eine Telefonnummer für Rückfragen, unter der Sie tagsüber vor dem Umzug erreichbar sind
  • eine Faxnummer (wenn vorhanden), unter der Sie vor dem Umzug erreichbar sind
  • Örtlichkeit (Straße und Hausnummer), an der die HVZ eingerichtet werden soll
  • den Tag Ihres Umzugs
  • den benötigten Zeitraum (z.B. 08:00 - 12:00 Uhr)

Für den Einzugs- und den Auszugsort benötigen Sie jeweils eine gesonderte Anordnung. Die Länge der HVZ richtet sich nach Ihrem Fahrzeug. Ein 7,5 t Lkw mit Ladebühne benötigt ca. 12m, ein Mercedes-Sprinter etwa 8 m.
Bei anderen Fahrzeugen bedenken Sie bitte, dass Sie genügend Platz auch hinter dem Fahrzeug zur Verfügung haben müssen.

Übermitteln Sie bitte Ihren Antrag persönlich oder schriftlich per Post bzw. Fax rechtzeitig, spätestens zwei Wochen vor dem geplanten Umzugstermin an das zuständige Polizeikommissariat.


Wichtig in diesem Zusammenhang: Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder für eine HVZ und dem möglichen Abschlepptag müssen volle 3 Tage liegen (Beispiel: geplanter Umzug am Samstag = Aufstellen der Verkehrsschilder spätestens am Dienstag). Nach der Antragstellung erhalten Sie eine "Straßenverkehrsbehördliche Anordnung" und ein Aufstellungsprotokoll für das Aufstellen von Verkehrszeichen.Damit haben Sie die Berechtigung, amtliche Verkehrsschilder entsprechend der Anordnung aufzustellen. Die Aufstellung der Verkehrszeichen darf erst nach Erhalt der Genehmigung erfolgen. Die Rechnung (im Regelfall zwischen 20 und 125 €) für die behördliche Genehmigung erhalten Sie meist erst mehrere Wochen nach Ihrem Einzug.

Haltverbotzone für einen Umzugscontainer
Falls Sie einen Umzugscontainer aufstellen wollen, müssen Sie vom zuständigen Bezirksamt eine Sondernutzungserlaubnis einholen und der zuständigen Straßenverkehrsbehörde vorlegen, bevor Sie eine Anordnung für ein Haltverbot beantragen können.

Haltverbotzone für Umzug im "absolutem Haltverbot"
Sollte sich auf dem von Ihnen benötigten Platz ein "absolutes Haltverbot" befinden, benötigen Sie für das Abstellen Ihres Fahrzeugs eine "Ausnahmegenehmigung". Diese erhalten Sie auf Antrag ebenfalls vom zuständigen Polizeikommissariat.

Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder
Zwischen dem Aufstelltag der Verkehrsschilder für eine HVZ und möglichem Abschlepptag müssen 3 volle Tage liegen.

Möglichkeit 1:
Die amtlichen Verkehrsschilder selber aufstellen. Bitte beachten Sie: Sie dürfen nur amtliche Verkehrsschilder aufstellen, diese können – gegen Gebühr – bei entsprechenden Institutionen geliehen werden.Sie sind dann in der Regel für Transport/Aufstellung und auch für Abtransport/Rückgabe selber verantwortlich. Im Aufstellungsprotokoll vermerken Sie den Zeitpunkt der Aufstellung und die zu diesem Zeitpunkt in der HVZ abgestellten Fahrzeuge. Benötigen Sie die HVZ nach dem Umzug nicht mehr, decken Sie die Verkehrzeichen mit Zusatzzeichen über die Gültigkeitsdauer komplett ab (z.B. mittels einer blauen Mülltüte).


Möglichkeit 2:
Das Aufstellen der amtlichen Verkehrsschilder durch eine Fachfirma.
Sie können eine Fachfirma mit dieser Arbeit beauftragen. Die von Ihnen beauftragte Fachfirma wird: 

Beispiel einer Beschilderung für eine Haltverbotszone

  • unter Umständen die straßenverkehrsbehördliche Anordnung einholen   
  • die angeordneten Verkehrszeichen korrekt aufstellen
  • ein Aufstellungsprotokoll fertigen und Ihnen aushändigen
  • ggf. bei späteren Rechtsstreitigkeiten als Zeuge vor Gericht erscheinen
  • und die Verkehrszeichen nach der Gültigkeitsdauer selbstständig wieder abräumen





Was ist zu tun, wenn ein fremdes Fahrzeug in der Haltverbotzone steht?
Sollte in der HVZ zum Nutzungsbeginn ein fremdes Fahrzeug stehen, haben Sie die Möglichkeit die Polizei (auch unter Telefon 110) zu rufen. Vor Ort werden dann die Verkehrsschilder mit der Anordnung und dem Aufstellungsprotokoll überprüft. Es wird dann versucht, das Fahrzeug zu entfernen. Notfalls wird es abgeschleppt. Bevor jedoch die Polizei den Abschleppauftrag erteilt, wird sie von Ihnen eine Unterschrift zur Kostenübernahme abverlangen. Das heißt nicht, dass Sie automatisch die Kosten für das Abschleppen des Fahrzeugs übernehmen sollen. Die Polizeiverwaltung wird sich in jedem Fall bemühen, die Kosten von dem verantwortlichen Halter oder Fahrer zu erheben. Nur wenn dies nicht gelingt (z.B. bei nicht rechtzeitiger oder nicht ordnungsgemäßer Aufstellung der Verkehrszeichen, bei mittlerweile eingetretener Insolvenz, Tod ohne Erben etc. ) werden Sie zur Begleichung aufgefordert.

Weitere Hinweise
Es ist abzuraten, einen Parkplatz durch Leinen, Bänder, Kartons oder Stühle freizusperren. Andere Parkplatzsuchende können und dürfen diese Hindernisse beiseite räumen und einparken.
Auch die Polizei schreitet beim Erkennen solcher Absperrungen ein. Dann wird häufig ein Verwarn- oder Bußgeld erhoben.