Polizeiliche Kriminalstatistik Hamburg (PKS)
PKS 2011 vorgestellt
Pressemitteilung der Innenbehörde
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» Polizeiliche Kriminalstatistik 2011:
Hamburgs Innensenator Michael Neumann, Polizeipräsident Wolfgang Kopitzsch und der Leiter des Landeskriminalamts Reinhard Chedor, haben am 1. März 2012 die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) für das Jahr 2011 vorgestellt.
Inhalt PKS
Die Polizeiliche Kriminalstatistik wird seit 1971 bundeseinheitlich geführt und umfasst alle der Polizei bekannt gewordenen Vorgänge, die den Verdacht eines Vergehens oder Verbrechens rechtfertigen, einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche. Nicht enthalten sind in der Polizeilichen Kriminalstatistik Staatsschutz- und Verkehrsdelikte (mit Ausnahme von Verstößen gegen die §§ 315, 315b StGB - gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs-, Luft- und Straßenverkehr).
Dunkelfeldproblematik PKS
Die Aussagekraft der Polizeilichen Kriminalstatistik erfährt dadurch eine wesentliche Einschränkung, dass der Polizei ein Teil der Straftaten verborgen bleibt. Der Umfang dieses Dunkelfeldes ist abhängig von der Art des Deliktes und u.a. vom Anzeigeverhalten der Bevölkerung und der Intensität der Verbrechensbekämpfung. Da sich die einzelnen statistikbeeinflussenden Faktoren unabhängig voneinander ändern, gibt es auch keine feststehenden Relationen zwischen statistisch erfassten und tatsächlich begangenen Straftaten in verschiedenen Zeiträumen. Die Polizeiliche Kriminalstatistik bietet demzufolge kein Abbild der Verbrechenswirklichkeit, sondern eine je nach Deliktart mehr oder weniger ausgeprägte Annäherung an die Realität.
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