Steuererleichterung für engagierte Bürger
Erhöhte Freibeträge
Durch das Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerlichen Engagements vom 10. Oktober 2007 wurde der Übungsleiterfreibetrag von 1.848 Euro auf 2.100 Euro erhöht. Für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten im gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Bereich wurde ein Freibetrag in Höhe von 500 Euro eingeführt.
Vereinfachter Spendennachweis
Der Spendennachweis wurde vereinfacht. Für Zuwendungen bis 200 Euro (bisher 100 Euro) genügt als Nachweis die Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts in Verbindung mit dem Empfängerbeleg. Die bisher beim Lastschriftverfahren erforderlichen zusätzlichen Angaben in der Buchungsbestätigung des Kreditinstituts zum begünstigten Zweck und zur Steuerbefreiung des Empfängers sind nicht mehr erforderlich; auch in diesen Fällen reicht neben dem Empfängerbeleg eine einfache Buchungsbestätigung. Dies bedeutet vor allem für Vereine eine erhebliche bürokratische Entlastung.
Verbesserungen für Stiftungen
Die Höchstgrenze für die zusätzliche steuerliche Begünstigung von Spenden in den Vermögensstock von Stiftungen wurde auf eine Million Euro angehoben (vorher 307.000 Euro). Begünstigt sind nicht mehr nur Spenden anlässlich der Neugründung einer Stiftung, sondern auch Spenden in das Vermögen bestehender Stiftungen (sog. Zustiftungen).
Erweiterung der Gemeinnützigkeit
In den Katalog der steuerbegünstigten Zwecke wurde die „Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke“ neu aufgenommen.
Davon können zum Beispiel viele Freiwilligenagenturen und –zentren, Seniorenbüros sowie Netzwerke der Engagementförderung profitieren. Der Träger muss jedoch als Körperschaft (Verein, Stiftung) bestehen und die allgemeinen Voraussetzungen der Abgabenordnung für die steuerliche Gemeinnützigkeit erfüllen.
Mehr Informationen
Detaillierte Informationen hat das Bayerische Landesamt für Steuern veröffentlicht.

Mister Wong
Webnews
Yigg
Del.icio.us




