Die Behörden haben die Kostendeckung der städtischen Gebühren überprüft und dem Senat in einigen Fällen eine Anpassung an die aktuelle Kostenentwicklung vorgeschlagen. Der Senat hat die Gebührenänderungen heute beschlossen. Sie werden in Kürze im Hamburger Amtsblatt veröffentlicht und treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.
Insgesamt erhöht sich das erwartete Gebührenaufkommen gegenüber dem Jahr 2016 um 0,96%, bei den Anstalten des Öffentlichen Rechts (Fördern & Wohnen, Stadtreinigung, Stadtentwässerung, Friedhöfe, HPA) um 1,9%. Besondere Einzelbeispiele der Gebührenbeschlüsse sind:
Sielbenutzungsgebühr: Erhöhung um 2 Cent pro Kubikmeter (1%). Für einen Durchschnittshaushalt steigt die Gebühr um 1,44 Euro pro Jahr.
Hausmüllentsorgung: Erhöhung der Gebühr um 1,8%. Dies führt zu durchschnittlichen Mehrkosten für einen Haushalt in Höhe von 4,08 Euro pro Jahr.
Auskünfte über die Einzelmaßnahmen geben die zuständigen Fachbehörden bzw. öffentlichen Unternehmen.