Staatliche Kostenübernahme der Unterkunft wird angepasst
Neue Miethöchstwerte gemäß Mietenspiegel 2007 beschlossen
Sozialsenator Dietrich Wersich: „Mit der Anpassung der Miethöchstwerte stellen wir sicher, dass sich die Entwicklungen am Wohnungsmarkt auch in den Höchstwerten für Transferleistungsbezieher widerspiegeln.“ Es handelt sich um ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, welches nun umgesetzt wird.
Bei Wohnungen für Ein- und Zweipersonenhaushalte ergibt sich durch die Aktualisierung eine leichte Anhebung der Höchstwerte in den Baualtersklassen bis 1977. Bei neueren Bauten von 1978 bis 2006 ist laut Mietenspiegel 2007 eine Absenkung der Mieten zu verzeichnen. Im Detail sind die neuen Miethöchstwerte (gestaffelt nach Baualtersklassen und Familiengröße) unter http://www.hamburg.de/infoline/aktuelles/126366/start.html einzusehen.
Infolge der Aktualisierung der Miethöchstwerte geht die Sozialbehörde von jährlichen Mehraufwendungen von bis zu 4 Mio. Euro aus. Ergibt sich aus der Anpassung an den Mietenspiegel in Einzelfällen für eine Baualtersklasse eine Absenkung des Höchstbetrages, wird diese nur bei Neuanmietung oder bei Neufällen berücksichtigt. Auch erfolgt keine Aufforderung zur Kostensenkung, sofern einer Miete auf Grundlage des bisherigen Mietenspiegels bereits zugestimmt wurde.
Zum Hintergrund: Derzeit übernimmt die Sozialbehörde von rund 220.000 Menschen im SGB II- und SGB XII-Leistungsbezug die Kosten für Miete und Heizung, dies entspricht rund 130.000 Haushalten. Die Aufwendungen hierfür belaufen sich 2008 auf rund 574 Mio. Euro. Neben Familiengrößen und Baualtersklassen berücksichtigen die Miethöchstwerte auch besondere Lebenssituationen der Transferleistungsempfänger.

Mister Wong
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