100 Euro für Wohngeld-Empfänger - Bundesrat beschließt Einmal-Zahlung wegen hoher Energiekosten
19.12.2008
(© Rainer Sturm / PIXELIO)
Grund für die Einmalzahlung sind die gestiegenen Energiekosten. Wer zwischen dem 1. Oktober 2008 und 31. März 2009 mindestens einen Monat Wohngeld erhielt oder erhalten wird, hat Anrecht auf die Einmalzahlung. Ein gesonderter Antrag muss nicht gestellt werden, die Überweisung erfolgt automatisch. Der Auszahlungstermin steht noch nicht fest.
Die Einmalzahlung ist Teil der bereits im Sommer vom Bundesrat beschlossenen Wohngeldnovelle 2009, die am 1. Januar 2009 in Kraft tritt und erstmals seit 2001 die Wohngeldleistung den gestiegenen Wohnkosten anpasst. Demnach werden die Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung (Miethöchstbeträge) um zehn Prozent und die Wohngeld-Tabellenwerte um 8 Prozent angehoben. Neu ist ebenfalls, dass ab dem 1. Januar 2009 die Heizkosten erstmalig in die Berechnung des Wohngeldes mit einfließen. Die so genannte Heizkostenkomponente beträgt pauschal 50 Cent pro Quadratmeter/Richtfläche. Damit soll dauerhaft den gestiegenen Heiz- und Energiekosten Rechnung getragen werden.
Nähere Informationen über die Wohngeldnovelle 2009 sind online:
www.hamburg.de/wohngeldrechner
Der seit September 2008 installierte Wohngeldrechner wurde bereits Anfang dieses Monats auf das neue Recht umgestellt.
Kontakte:
Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt
Pressestelle, Tel.: 42840 – 3249 / 2051 / 2058, Fax: 42840 – 3735
e-mail: pressestelle-stadtentwicklung@bsu.hamburg.de

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