„Patientinnen und Patienten sollen sich in Hamburg jederzeit darauf verlassen können, dass bei ihrer Behandlung die hohen Anforderungen an Kompetenz und Sicherheit eingehalten werden, die medizinische Fachgesellschaften empfehlen. Deshalb machen wir diese Empfehlungen jetzt zum verbindlichen Standard“, so Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks. „Immer mehr Patientinnen und Patienten aus dem Umland lassen sich in Hamburger Krankenhäusern behandeln, weil sie für hohe Qualität längere Wege in Kauf nehmen. Für die Herz-, Kinderherzchirurgie, Thorax- und Gefäßchirurgie wird diese Qualität nun gesichert.“
Für den Erfolg einer Behandlung ist nicht nur die gelungene Operation, sondern gleichermaßen die ärztliche Versorgung und pflegerische Pflege danach wichtig. Deshalb wird den Hamburger Krankenhäusern in einem Stufenplan beginnend mit der Herzchirurgie in der Pflege eine Mindest-Personalbesetzung der Intensivstationen vorgegeben. In der Herzchirurgie soll so ein Verhältnis von einer Pflegekraft auf maximal zwei Patienten erreicht werden. Durch das gestufte Vorgehen können die Kliniken das erforderliche Personal aufbauen. Senatorin Prüfer-Storcks: „Pflegekräfte haben den direkten und häufigsten Patientenkontakt. Deshalb hat eine Investition in die Pflege am Bett unmittelbare Auswirkungen auf die Patientensicherheit.“
Wegen der hohen Anziehungskraft der Hamburger Krankenhäuser und damit gestiegenen Auslastung der Fachabteilungen ist eine vorzeitige Aufstockung der Kapazitäten notwendig. Mit 361 zusätzlichen Betten und 40 teilstationären Behandlungsplätzen wird schon jetzt dem ursprünglich erst für 2020 prognostizierten Bedarf Rechnung getragen. Hamburg entwickelt sich damit gegen den Trend in anderen Bundesländern, die Kapazitäten abbauen. Bereits 2016 ist die Zahl der in den Hamburger Plankrankenhäusern versorgten Fälle auf 508.515 gestiegen, in 2015 waren es noch 501.374 Fälle. Die durchschnittliche Verweildauer von Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern blieb dabei konstant bei 7,5 Tagen. Aufgrund dieser Entwicklung wurden mit der Zwischenfortschreibung des Krankenhausplans die vollstationären Kapazitäten in den Hamburger Plankrankenhäusern von 12.132 Betten auf eine Bettenzahl von 12.493 sowie die teilstationären Kapazitäten von 1.229 auf 1.269 Behandlungsplätze erhöht.
Zusätzlich wurden in 21 Versorgungsbereichen Zentren für besondere Aufgaben an 32 Standorten im Krankenhausplan ausgewiesen. Damit sollen die überregionale Bedeutung dieser „Leuchttürme“ und die besondere Expertise der Krankenhäuser herausgestellt und die Spezialisierung der Hamburger Hochleistungsmedizin gefördert werden.
Durch die Ausweisung im Krankenhausplan können die Krankenhäuser mit den Krankenkassen über Zuschläge verhandeln, mit denen zum Beispiel spezielle Leistungen zusätzlich vergütet werden. Beispielhaft zu nennen sind Transplantationszentren, Herzzentren, Traumazentren oder altersmedizinische Zentren. Hamburg weist als erstes Land Zentren im Krankenhausplan aus.
Eine weitere Neuerung: Ab 2018 werden im Hamburger Krankenhausplan innerhalb der Fachgebiete „Innere Medizin“ und „Chirurgie und Orthopädie“ auch die entsprechenden Teilgebiete im Krankenhausplan ausgewiesen. Diese Ausweisung, wie zum Beispiel der Gastroenterologie, der Rheumatologie, der Kardiologie soll zu einer verbesserten Orientierung der Patientinnen und Patienten und der einweisenden Ärzte über die Versorgungsangebote der Hamburger Plankrankenhäuser beitragen. Damit kann auch eine entsprechende Qualität und Spezialisierung besser gefördert werden.